Strafprozess: Gesetz zur Audio-Dokumentation beschlossen
Den Beteiligten an Strafprozessen soll künftig eine objektive und zuverlässige Dokumentation des Inhalts der Hauptverhandlung in Form einer automatisch transkribierten Tonaufzeichnung zur Verfügung stehen. Das sieht der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG) vor, den der Bundestag in seiner Sitzung am 17.11.2023 in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat.