RVG § 33; GKG §§ 42, 52
Regelstreitwert in Verfahren auf Zustimmung des Integrationsamts
Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2019 - 12 C 18.1823
Fundstelle: AGS 4/2019, S. 186
Im Verfahren über die Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich vom Regelstreitwert des § 52 GKG i.H.v. 5.000,00 EUR auszugehen.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
VwGO §162 Abs. 1
Privatgutachtenkosten im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2017 - 4 S 2369/16
Fundstelle: RVGreport 2017, S. 184 f.
Im verwaltungsgerichtlichen, vom Grundsatz der Amtsermittlung geprägten Verfahren sind Aufwendungen für ein Privatgutachten nicht notwendig, wenn ein ohne weitere Sachkunde gestellter Beweisantrag Aussicht auf Erfolg hat.
Leitsatz des Gerichts
RVG §§ 8 I, 15 V 1 u. 2
Kein neuer Gebührenanspruch des Anwalts nach zweijähriger Verfahrensunterbrechung
VGH München, Beschluss vom 08.12.2014 - 15 M 14.2529
Funstelle: NJW 2015, S. 648 f.
Mangels „Erledigung des Auftrags“ im Sinne von § 15 V 2 RVG entsteht für den Rechtsanwalt kein erneuter Gebührenanspruch, wenn ein gerichtliches Verfahren fortgeführt wird, das seit mehr als zwei Kalenderjahren geruht hat und / oder seitens des Gerichts statistisch erledigt wurde.
Leitsatz des Gerichts
ZPO §§ 91, 494 a Abs. 2
Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten im selbstständigen Beweisverfahren
BGH, Beschl. v. 07.02.2013 – VII ZB 60/11 Fundstelle: RVGreport 2013, S. 276 ff.
Die Kosten eines privaten Sachverständigengutachtens, das während eines selbständigen Beweisverfahrens vom Antragsgegner in Auftrag gegeben wird, können gem.               § 494 a Abs. 2 ZPO erstattungsfähig sind.
Leitsatz des Gerichts
RVG §§ 23, 33; RVG VV Nrn. 3335, 3500
Gegenstandswert im Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren
VGH Mannheim, Beschl. v. 12.03.2009 – 9 S 2832/08 Fundstelle: NJW 2009, S. 1692
Der Gegenstandwert im Prozesskostenhilfe-Beschwerdeverfahren ist nicht anhand des Hauptsachestreitwerts, sondern auf Grund des Interesses an der erstrebten Prozesskostenhilfegewährung zu bestimmen.
Leitsatz des Gerichts