Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist die Selbstverwaltungsorganisation aller im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie der Rechtsanwaltsgesellschaften. Sie ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Mit zurzeit über 13.000 Mitgliedern gehört sie zu den 4 größten Rechtsanwaltskammern bundesweit. Zu ihrem Bezirk, der flächenmäßig der größte in der Bundesrepublik Deutschland ist, gehören die Landgerichtsbezirke Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn, Siegen sowie das Oberlandesgericht Hamm (Karte). Sie hat ihren Sitz am Ort des Oberlandesgerichts, also im Hamm.

Die Aufgaben des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Ihm obliegt insbesondere, die Kammermitglieder in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren, bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammer und zwischen Kammermitgliedern und deren Auftraggebern zu vermitteln sowie die Erfüllung der den Kammermitgliedern obliegenden Pflichten zu überwachen. Seit dem 01. Juli 1999 ist zudem das Recht zur Zulassung zur Anwaltschaft sowie zur Rücknahme und zum Widerruf der Zulassung von der Justizverwaltung auf die Rechtsanwaltskammer übertragen worden.

Die Rechtsanwaltskammer informiert überdies ihre Mitglieder über laufende Gesetzgebungsverfahren, aktuelle berufs- und gebührenrechtliche Rechtsprechung und führt Fortbildungsveranstaltungen durch.

Die Anschrift der Rechtsanwaltskammer lautet:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Tel.: 02381/985000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Für die Bürgerinnen und Bürger

Berufsrechtliche Beschwerden

Die Rechtsanwaltskammer übt die Berufsaufsicht über die in ihrem Bezirk ansässigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus.

Sind Sie der Ansicht, ein Rechtsanwalt habe gegen die ihm obliegenden Berufspflichten verstoßen, kann dies der Rechtsanwaltskammer in Schriftform angezeigt werden. Sie sollten hierzu eine Beschwerdeschrift verfassen, die darlegt, aufgrund welchen Sachverhalts der Rechtsanwalt sich pflichtwidrig verhalten haben soll. Es reicht also nicht aus, einen bestimmten Verstoß nur schlagwortartig zu behaupten. Zudem müssen Sie den betroffenen Rechtsanwalt namentlich benennen, so dass ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden kann (siehe auch FAQ).

Vermittlung zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Bei Unstimmigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt ist die Rechtsanwaltskammer gern bereit, vermittelnd tätig zu werden. Schildern Sie auch in einem solchen Fall Ihr Anliegen schriftlich, so dass wir es an den Rechtsanwalt weiterleiten und ihn um Stellungnahme bitten können. Nicht selten lassen sich auf diese Weise Kommunikationsprobleme oder Missverständnisse im Mandat schnell und unbürokratisch lösen (siehe auch FAQ).

Gebührenrechtliche Streitigkeiten

Auch in gebührenrechtlichen Streitigkeiten übernimmt die Rechtsanwaltskammer gern in geeigneten Fällen die Vermittlung zwischen Anwalt und Mandant.

Sind Sie z. B. der Ansicht, das geltend gemachte Anwaltshonorar ist nicht gerechtfertigt oder die Berechnung der Gebühren ist unschlüssig, können Sie sich gern mit einem Vermittlungsantrag an die Rechtsanwaltskammer wenden. Zwar obliegt die Entscheidung über die Berechtigung anwaltlicher Gebührenforderungen allein den Zivilgerichten, die Rechtsanwaltskammer ist jedoch gern dabei behilflich abzuklären, ob die Möglichkeit einer gütlichen Einigung besteht (siehe auch FAQ).

Anwaltsverzeichnis

Die Rechtsanwaltskammer unterhält ein Anwaltsverzeichnis. Weitere Informationen finden Sie hier: