Jede/r in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin/Rechtsanwalt sowie jede zugelassene Berufsausübungsgesellschaft verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach, kurz beA. Das System ermöglicht eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

Die Bestellung von beA-Produkten ist über die durch die Bundesnotarkammer bereitgestellte Plattform Bestellung & Antrag beA | Zertifizierungsstelle (bnotk.de) möglich.
Aktuelle Hinweise sowie Hilfe zur technischen Umsetzung finden Sie auf den Seiten der BRAK oder des beA-Supports.

Zur Vermeidung von Haftungsfällen bei der Adressierung des Finanzamts erscheint im beA seit Mitte Dezember 2024 eine Warnmeldung, dass die Regelung des 87a Abs.1 Satz 2 AO beachtet werden sollte. So werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf die Neuregelung der elektronischen Kommunikation mit den Finanzbehörden aufmerksam gemacht.

Ein weiterer Warnhinweis wurde auch auf der beA-Startseite geschaltet und Informationen per Newsletter versandt bzw. als Top-Thema ins Supportportal des beA-Anwendersupports aufgenommen.

Über den sog. sicheren Übermittlungsweg können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Schriftsätze formwirksam bei Gericht einreichen, wenn sie diese mit einer einfachen Signatur versehen und sie aus ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) an das Gericht senden. Die Form ist jedoch nicht gewahrt, wenn die Anwältin oder der Anwalt den Schriftsatz nicht selbst versendet, sondern zu diesem Zweck ihre bzw. seine beA-Karte samt PIN an eine Kanzleimitarbeiterin übergibt, die den Schriftsatz damit versendet. Das entschied der BGH jüngst in einer Strafsache.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat uns gebeten, unsere Mitglieder auf Folgendes hinzuweisen: 

Die beA-Mitarbeitendenkarten, deren Gültigkeit 7 Jahre beträgt, gibt es seit Herbst 2016. Die ersten Karten verlieren also im September 2023 ihre Gültigkeit. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer beginnt daher ab August 2023 mit dem Tausch der beA-Karten Mitarbeiter.

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