Jede/r in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin/Rechtsanwalt sowie jede zugelassene Berufsausübungsgesellschaft verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach, kurz beA. Das System ermöglicht eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

Die Bestellung von beA-Produkten ist über die durch die Bundesnotarkammer bereitgestellte Plattform Bestellung & Antrag beA | Zertifizierungsstelle (bnotk.de) möglich.
Aktuelle Hinweise sowie Hilfe zur technischen Umsetzung finden Sie auf den Seiten der BRAK oder des beA-Supports.

von Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin

Berlin, 16.4.2018 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 2/2018)

Der weitere Fahrplan
Noch ist das beA nicht wieder am Netz. Die Sicherheitstests der von der BRAK beauftragten Firma secunet laufen derzeit. Der Prüfauftrag ist allerdings noch nicht vollständig abgearbeitet. Vorläufig lässt sich sagen, dass in einzelnen Bereichen Maßnahmen umgesetzt werden sollten, um die IT Sicherheit weiter zu erhöhen; Atos ist bereits mit der Umsetzung betraut worden. Sobald das abschließende Gutachten von secunet vorliegt und im Grundsatz grünes Licht gibt, entscheidet die BRAK-Präsidentenkonferenz darüber, wann das beA wieder in Betrieb geht.

von Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin

Berlin, 16.4.2018 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 2/2018)

 

Seit Anfang 2018 gelten neue Regelungen für den elektronischen Rechtsverkehr, und zwar unabhängig davon, ob das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) nutzbar ist. Natürlich betrifft das vor allem diejenigen, die, solange das beA offline ist, elektronische Dokumente per EGVP (oder per De-Mail) bei Gericht einreichen; aber alle anderen sollten bereits jetzt einen Überblick haben, was auf sie zukommt.

In der Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer am 15.04.2018 hat die Secunet Security Networks-AG erste vorläufige Zwischenergebnisse der Prüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) vorgestellt. Secunet, eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Gutachterfirma, war seitens der BRAK damit beauftragt worden, die konzeptionelle Architektur und die technische Lösung des beA zu prüfen. Die ersten Berichte ergeben, dass keine Fehler vorliegen, die den grundlegenden Aufbau des beA-Systems infrage stellen. Die bisher festgestellten Schwachstellen des beA-Systems können, so Secunet, behoben werden.

Das umfassende Gutachten der Secunet AG wird nicht vor Mitte Mai vorliegen. Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der BRAK Nr. 7 vom 15.04.2018 entnehmen.

Auf Einladung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Ekkehart Schäfer, in der Sitzung des Ausschusses vom 21.2.2018 ein Gespräch über die Probleme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), den aktuellen Stand und die Strategie zu dessen Wiederinbetriebnahme geführt.

 

Der Vizepräsident der BRAK, Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Abend, hat sich in einem Schreiben vom 30. Januar 2018 an alle Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern gewendet und ausführlich über den beAthon am 26.01.2018 berichtet. Dieses Schreiben finden Sie zu Ihrer Information nebst der in diesem Schreiben genannten Anlagen hier:

Die BRAK hat den regionalen Rechtsanwaltskammern zwei Artikel zum beA sowie ein Interview mit dem ersten Vizepräsidenten der BRAK, Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Abend, zur Information der eigenen Mitglieder zur Verfügung gestellt.

In dem Beitrag von Frau Rechtsanwältin Dr. Nitschke „Mythen und Fakten“ finden Sie Fakten und Hintergründe dazu, warum derzeit das beA offline ist. Ergänzt werden diese Informationen durch das Interview, geführt von Frau Rechtsanwältin Dr. Nitschke mit Herrn Kollegen Dr. Martin Abend.

Die sich an das Offlinegehen des beA stellenden praktischen Fragen finden Sie dann in dem Artikel von Frau Rechtsanwältin Jennifer Witte, BRAK.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am Freitag ihren Sicherheitsdialog "beAthon" durchgeführt, moderiert von Prof. Dr. Stephan Ory, dem Vorstandsvorsitzenden des EDV-Gerichtstags. Die anwesenden IT-Experten und Rechtsanwälte diskutierten intensiv Sicherheitsfragen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach. Danach kann die gegenwärtig bei Rechtsanwältinnen und Rechtsnwälten installierte Client-Security eine Lücke für einen externen Angriff darstellen. Aus diesem Grund empfiehlt die BRAK allen Kolleginnen und Kollegen, ihre bisherige Client-Security zu deaktivieren. Lesen Sie zum beAthon auch den aktuellen beA-Sondernewsletter der BRAK vom 26.01.2018.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in ihrer gestrigen Präsidentenkonferenz nochmals bestätigt, das beA erst dann erneut in Betrieb nehmen zu wollen, wenn zuvor alle relevanten Sicherheitsfragen geklärt sind.

Hierzu wird die BRAK die zur Lösung der beA Client Security-Problematik zur Verfügung gestellte Software durch das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfohlene Unternehmen secunet Security Networks AG begutachten lassen. Desweiteren ist geplant, auch gemeinsam mit externen Entwicklern und Kritikern den Lösungsvorschlag diskutieren. Anschließend will die BRAK über weitere notwendige Schritte beraten, um sodann einen Termin nennen zu können, zu dem das beA wieder startet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir alle hätten uns gewünscht, dass das beA ab dem 01.01.2018 störungsfrei zur Verfügung gestanden hätte. Sie alle wissen, dies ist nicht der Fall. Seien Sie versichert, dass alle Beteiligten an einer sachgerechten und zeitnahen Lösung arbeiten. Die Grundlagen hierfür sind in der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer vom 09.01.2018 geschaffen worden. Insoweit darf ich auf die beigefügte Presseerklärung verweisen.

Uns ist bewusst, dass es viele offene Fragen gibt. Erste Antworten finden Sie hier. Darüber hinaus arbeitet die Bundesrechtsanwaltskammer mit Hochdruck daran, eine greifbare Perspektive hinsichtlich der Inbetriebnahme des beA zu entwickeln und dies transparent zu kommunizieren. Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt aktuell einen Informationskatalog zusammen, den wir unmittelbar nach seinem Erscheinen veröffentlichen werden. Die Rechtsanwaltskammer Hamm wird die Bundesrechtsanwaltskammer bei der Bewältigung der aufgetretenen Probleme konstruktiv begleiten und unterstützen. Bleiben wir optimistisch!

 

Mit besten kollegialen Grüßen
Dr. Ulrich Wessels
Präsident

Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Namen der Bundesrechtsanwaltskammer und meiner Kolleginnen und Kollegen wünsche ich Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2018 - ich hoffe sehr, dass 2018 für uns alle besser wird, als das Jahr 2017 für die BRAK, das besondere elektronische Anwaltspostfach beA, aber auch für Sie alle als beA-Nutzer geendet hat. Sie können sich denken, dass ich zahlreiche Telefonate und E-Mails über die massiven Probleme mit der beA Plattform und deren Unerreichbarkeit erhalten habe. Seien Sie versichert: Ich verstehe diejenigen, die sich in den letzten Tagen aufgebracht an uns gewandt haben. Und ich bedauere die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten außerordentlich. Glauben Sie mir, jede und jeder hier in der BRAK hätte Ihnen und uns allen diese Situation gerne erspart.

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