In der Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer am 15.04.2018 hat die Secunet Security Networks-AG erste vorläufige Zwischenergebnisse der Prüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) vorgestellt. Secunet, eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Gutachterfirma, war seitens der BRAK damit beauftragt worden, die konzeptionelle Architektur und die technische Lösung des beA zu prüfen. Die ersten Berichte ergeben, dass keine Fehler vorliegen, die den grundlegenden Aufbau des beA-Systems infrage stellen. Die bisher festgestellten Schwachstellen des beA-Systems können, so Secunet, behoben werden.

Das umfassende Gutachten der Secunet AG wird nicht vor Mitte Mai vorliegen. Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der BRAK Nr. 7 vom 15.04.2018 entnehmen.