Neue Mitgliederstatistik: weiblicher und mehr Syndizi – aber weniger niedergelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Die 28 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Stichtag 1.1.2026 insgesamt 173.504 Mitglieder. Gegenüber dem Vorjahr (172.084) bedeutet dies insgesamt einen leichten Anstieg um 1.420 Mitglieder (+0,83 %). Er beruht im Wesentlichen auf Zuwächsen in der Syndikusanwaltschaft und bei den nicht-anwaltlichen Mitgliedern von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Berufsausübungsgesellschaften (BAG) nach § 60 II Nr. 3 BRAO.



