Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit in NRW am 30.07.2025
Die Landesregierung hat per Kabinettsbeschluss vom 25. Juni 2025 einen ergebnisoffenen Beteiligungs- und Beratungsprozess zu einer umfassenden Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Alle am Arbeitsgerichtsverfahren beteiligten Gruppen, etwa die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Anwalt- und insbesondere die Fachanwaltschaft, die Mitarbeitenden und Gremien sowie die Träger der Kommunalverwaltung sollen insoweit einbezogen werden. Das dazu formulierte Eckpunktepapier ist am 30. Juni 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt worden.