Auch eine Berufsausübungsgesellschaft bedarf der Zulassung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer.

Hiervon sind Personengesellschaften ausgenommen, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und deren Partner Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer oder Angehörige eines sozietätsfähigen Berufs sind.

Mit der Zulassung wird die Berufsausübungsgesellschaft in das Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer sowie in das Gesamtverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer eingetragen. Zudem wird für jede zugelassene Gesellschaft ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) eingerichtet.

Für die Erstregistrierung im beA-System ist eine beA-Karte erforderlich. Die hierfür notwendige SAFE-ID wird Ihnen im Rahmen des Zulassungsverfahrens mitgeteilt. Die Bestellung der Karten erfolgt über die Bundesnotarkammer.

 

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