1. Beantragung einer Fachanwaltschaft
Die Rechtsanwaltskammer Hamm bietet Ihnen an dieser Stelle die Möglichkeit, die Fachanwaltsordnung (FAO) sowie die Unterlagen der einzelnen Fachausschüsse, die Sie zur Beantragung einer Fachanwaltschaft benötigen, als PDF-Datei herunterzuladen. Hierzu benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader.
Die Anträge sind formlos und schriftlich bei der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm zu stellen.
Für die Bearbeitung eines Antrages wird eine Gebühr von € 490,00 erhoben, die bei Antragstellung von hier aus angefordert wird. Grundlage für die Stellung eines Antrages auf Führung einer Fachanwaltsbezeichnung ist die Aktuelle Fachanwaltsordnung.
2. Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend teilnehmen. Die hörende Teilnahme setzt eine anwaltsorientierte oder interdisziplinäre Veranstaltung voraus (§ 15 Abs. 1 FAO).
Sollten Sie den Fortbildungsnachweis (auch) durch wissenschaftliche Publikation führen wollen, nutzen Sie hierzu das von uns bereitgestellte Formular, das die notwendigen Informationen abfragt.
Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden (§ 15 Abs. 2 FAO).
Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten (§ 15 Abs. 3 FAO).
Bis zu fünf Stunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt (§ 15 Abs. 4 FAO). Fortbildung in diesem Sinne ist durch Bescheinigungen und Lernerfolgskontrollen nachzuweisen (§ 15 Abs. 5 Satz 2 FAO).
Die Erfüllung der Fortbildungspflicht ist der Rechtsanwaltskammer durch Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen unaufgefordert nachzuweisen (§ 15 Abs. 5 Satz 1 FAO). Gerne können Sie die Nachweise per beA oder per E-Mail einreichen.
3. Die einzelnen Fachanwaltschaften
Agrarrecht
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Arbeitsrecht
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Bank- und Kapitalmarktrecht
pdf Ausschussmitglieder (53 KB)
Bau- und Architektenrecht
pdf Ausschussmitglieder (106 KB)
pdf Merkblatt Baurecht (29 KB)
Erbrecht
pdf Ausschussmitglieder (9 KB)
document Musterfallliste (53 KB)
pdf Weitere informationen (11 KB)
Familienrecht
pdf Ausschussmitglieder (8 KB)
Gewerblicher Rechtsschutz
pdf Ausschussmitglieder (60 KB)
Handels- und Gesellschaftsrecht
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Insolvenz- und Sanierungsrecht
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Internationales Wirtschaftsrecht
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IT-Recht
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Medizinrecht
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Miet- und Wohnungseigentumsrecht
pdf Ausschussmitglieder (80 KB)
Migrationsrecht
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Sozialrecht
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Sportrecht
Strafrecht
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Steuerrecht
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Transport- und Speditionsrecht
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Urheber- und Medienrecht
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Vergaberecht
Verkehrsrecht
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Versicherungsrecht
pdf Ausschussmitglieder (9 KB)