Der Kammervorstand hat Herrn Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. Erhard Berghoff, Hamm, zum neuen Vertrauensanwalt der Rechtsanwaltskammer Hamm ab dem 01.11.2024 bestellt.

Aufgabe des Vertrauensanwalts ist es, Kammermitgliedern, die in wirtschaftliche Not geraten sind oder persönliche Probleme mit Auswirkungen auf ihre berufliche Tätigkeit haben, kollegiale Unterstützung zukommen zu lassen. Gemeinsam sollen Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden, ohne dass die für das Kammermitglied einhergehende Offenbarung zwingend zur Einleitung eines Aufsichts- oder Widerrufsverfahrens der Rechtsanwaltskammer führt.

Der Vertrauensanwalt übt sein Amt unabhängig aus und ist, auch gegenüber den Organen und Angestellten der Rechtsanwaltskammer, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er wird ehrenamtlich und für das ratsuchende Kammermitglied kostenlos tätig.

Zur Person:
Herr Kollege Dr. Berghoff, Jahrgang 1951, ist seit dem Jahre 1981 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und war bis zur Erreichung der Altersgrenze auch Notar. Er gehörte dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer von 01.11.2012 bis zum 31.10.2022 an und war hier Mitglied einer Aufsichtsabteilung, zuletzt als Vorsitzender. Seine anwaltlichen Tätigkeitschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Handelsrecht und Versicherungsrecht.

Kontakt:
RA Dr. Erhard Berghoff
Josef-Wiefels-Str. 11
59063 Hamm
Telefon:  0 2 3 8 1  /  9 2 4 9 1 - 0
Telefax:  0 2 3 8 1  /  9 2 4 9 1 1 0
E-Mail:   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.berghoff-deppenkemper.de