Als Teil des EU-Geldwäschepakets, das ab dem 10.7.2027 gilt, regelt die Geldwäsche-Verordnung (EU) 2024/1624 (Gw-VO) im Kern Sorgfaltspflichten für Verpflichtete.
Art. 10 I der Verordnung verlangt von Verpflichteten eine unternehmensweite Risikobewertung; die zu treffenden Maßnahmen sollen unter anderem von der Art ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Größe und den bei ihnen bestehenden Geldwäscherisiken abhängen. Nach Art. 10 IV Gw-VO hat die europäische Anti Money Laundering Authority (AMLA) bis zum 10.7.2026 Leitlinien zu den Mindestanforderungen an die unternehmensweite Risikobewertung zu geben.
In ihrer Stellungnahme zu dem von der AMLA vorgelegten Leitlinien-Entwurf bewertet die BRAK diesen insgesamt als überbordend, überreguliert und unverhältnismäßig.
Zur Umsetzung des EU-Geldwäschepakets, das ab 10.7.2027 gilt, bereitet die europäische Anti Money Laundering Authority (AMLA) derzeit eine größere Zahl an delegierten Rechtsakten – sog. Regulaturoy Technical Standards (RTS). Die BRAK und andere europäische Spitzenorganisationen der Anwaltschaft kritisieren an der Mehrzahl der RTS-Entwürfe, dass sie die Besonderheiten des Nichtfinanzsektors und insbesondere das anwaltliche Berufsgeheimnis ignorieren.
Die geplanten Regulierungsstandards der europäischen Anti Money Laundering Authority zu konzernweiten Mindestanforderungen betreffen auch internationale Anwaltskanzleien und grenzüberschreitende Kanzleinetzwerke. Doch für sie sind die Regelungen überbordend und unverhältnismäßig und verletzen das Anwaltsgeheimnis und andere berufsrechtliche Pflichten. Die BRAK kritisiert das scharf und stellt klare Forderungen zur Überarbeitung.
Die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets, ausgestaltet durch delegierte Rechtsakte der europäischen Anti Money Laundering Agency, könnte den mühsam gefundenen Kompromiss zwischen BRAK, Banken sowie Bundesfinanz- und -justizministerium gefährden, der anwaltliche Sammelanderkonten nachhaltig sichern soll. Die BRAK appelliert an die beiden Minister:innen, sich im Interesse der Anwaltschaft einzuschalten.
Mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz will das Bundesfinanzministerium die Zollverwaltung künftig besser für die Bekämpfung von internationaler Geldwäsche und organisierter Kriminalität – vor allem krimineller Finanzströme – rüsten. Der im März veröffentlichte Referentenentwurf des Ministeriums sieht dazu umfassende strukturelle Reformen innerhalb der Zollverwaltung vor.
Zur Umsetzung des EU-Geldwäschepakets muss die europäische Aufsichtsbehörde AMLA Regulierungsstandards erarbeiten. Doch diese ignorieren die Besonderheiten des Nichtfinanzsektors, die anwaltliche Verschwiegenheit und bestehende Aufsichtsstrukturen der Kammern – und bergen neue Gefahren für Sammelanderkonten. Die BRAK übt deshalb scharfe Kritik und fordert Nachbesserungen.
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