Der ausführliche Gesamtbericht zu STAR 2025 ist nun fertiggestellt und auf der Webseite der BRAK veröffentlicht. Mitglieder können den Bericht ab sofort online abrufen.
Sie finden die Veröffentlichung auf der BRAK-Webseite unter:
Die BRAK in Zahlen → Zahlen und Statistiken zur Anwaltschaft → Statistisches Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) → STAR 2025
Direktlink:
https://www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/star2025/
Die Staatsanwaltschaft Münster hat über eine Änderung bei der elektronischen Gewährung von Akteneinsicht informiert.
Danach wird die Akteneinsicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiterhin über das Akteneinsichtsportal bereitgestellt. Künftig erfolgt jedoch kein gesondertes Begleit- oder Informationsschreiben mehr, das auf die Bereitstellung der Akte hinweist.
Mit rechtsstaatlichen Fragen und zahlreichen Themen aus dem Verfahrensrecht und Strafrecht befasste sich die 97. Justizministerkonferenz Mitte Juni. Sie beschloss auch, dass Anwält:innen in Massenverfahren künftig geringere Gebühren zustehen sollen. Die BRAK hält das für rechtsstaatlich problematisch.
Die Konferenz der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder hat sich am 11./12. Juni 2026 mit einer ganzen Reihe an Themen befasst, die für die Anwaltschaft von Bedeutung sind.
Die parlamentarische Versammlung des Europarats hat im vergangenen Jahr ein Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs verabschiedet. Es soll Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besser vor Angriffen, Einschüchterung und staatlicher Repression schützen. Deutschland hat die Konvention am 26.1.2026 durch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig in Straßburg unterzeichnet – die Ratifizierung steht jedoch weiterhin aus.
In ihrer 5. Sitzung der 8. Legislaturperiode hat das Anwaltsparlament am 1.6.2026 mehrere Änderungen der Fachanwaltsordnung beschlossen. Im Mittelpunkt standen Anpassungen bei den Fachanwaltschaften für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht. Die Ausschüsse berichteten außerdem über laufende Arbeiten zu Kanzleipflicht, Interessenkollisionen, Fortbildungspflicht, Verschwiegenheit, Datenschutz und Künstlicher Intelligenz.
Es ereignen sich leider immer häufiger Vorfälle, in denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit bedrohlichem und aggressivem Verhalten ausgesetzt sind. In einer Umfrage des Rates der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) gaben 64,36 % der befragten Anwältinnen und Anwälte an, in den letzten zwei Jahren mindestens einmal Opfer von verbal aggressivem Verhalten geworden zu sein. Ein Achtel berichtet sogar von physischen Übergriffen.
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