Das multilaterale Hospitationsprogramm von IRZ, BRAK und DAV geht 2026 in die 32. Runde – und erneut werden Kanzleien im gesamten Bundesgebiet gesucht, die für rund drei Wochen eine ausländische Kollegin oder einen Kollegen aufnehmen möchten.
Seit 1993 werden durch das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßig Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durchgeführt. Dieses Jahr beschäftigt sich STAR mit folgenden Themen:
Dabei werden vor allem subjektive Einschätzungen abgefragt.
Die Befragung findet wieder rein digital statt. Sie benötigt ca. 10 bis 15 Minuten Ihrer Zeit. Die Untersuchung ist streng vertraulich und anonym.
Wie in den Vorjahren können Sie auf Wunsch eine persönliche Auswertung ausgewählter Umfragedaten erhalten. Dieses Angebot ist kostenlos und freiwillig; allerdings ist hierfür eine E-Mail-Adresse für die Zustellung der Auswertung erforderlich.
Wir würden uns sehr über Ihre Beteiligung an der STAR-Umfrage freuen.
Bitte unterstützen Sie die Forschung zur Anwaltschaft und nehmen unter folgendem Link ab sofort bis zum 01.09.2026 an der Befragung teil:
https://t1p.de/star2026
Für Fragen und Hinweise zur Befragung wenden Sie sich gerne an Frau Eggert vom IFB (
Bereits zum 32. Mal führen die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) ein multilaterales Hospitationsprogramm für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durch. Vom 28. September bis 31. Oktober 2026 erhalten die Teilnehmenden vertiefte Einblicke in das deutsche und europäische Zivil‑, Handels‑ und Wirtschaftsrecht sowie in das System des europäischen Menschenrechtsschutzes.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm sucht engagierte Kolleginnen und Kollegen, die als Dozent tätig werden möchten.
Haben Sie Freude an der Ausbildung des juristischen Nachwuchses? Möchten Sie Ihre Praxiserfahrung weitergeben und junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf ihrem Weg begleiten? Dann bringen Sie sich als Dozent im Einführungslehrgang oder als anwaltlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter ein!
Der SPIEGEL schildert einen Fall aus Leipzig, in dem sich ein Betroffener in einem Strafverfahren mithilfe von ChatGPT selbst verteidigte. Der Beitrag greift ein Thema auf, das auch die Anwaltschaft und die Justiz zunehmend beschäftigt: den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Erstellung juristischer Schriftsätze.
Streitigkeiten um Geldforderungen bis 10.000 Euro können nunmehr in einem schnellen Onlineverfahren gerichtlich geklärt werden. Nachdem Ende 2025 das Erprobungsgesetz dazu im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, startete nun am 15.4.2026 die Erprobung des neuen Verfahrens für bestimmte Zahlungsklagen und für Fluggastrechte-Sachen an einigen Amtsgerichten.
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