Wird gegen jemanden wegen einer Straftat eine strafrichterliche Entscheidung oder wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße verhängt, so erlaubt es die Gnadenordnung NRW, in besonderen Einzelfällen auf ein Gnadengesuch hin diese Rechtsfolgen zu erlassen, zu ermäßigen, umzuwandeln oder ihre Vollstreckung auszusetzen.
Das Bundesjustizministerium hat mit einem Referentenentwurf die Grundlage für eine flexible Altersregelung im Anwaltsnotariat geschaffen. Der Entwurf zielt darauf ab, den Zugang zum Anwaltsnotariat zu modernisieren und an veränderte Lebens- und Arbeitsrealitäten anzupassen – insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege. Die BRAK begrüßt die Neuregelung, fordert jedoch Präzisierungen zur Herstellung von Rechtsklarheit.
Das Europäische Parlament hat einen Aufruf zur Interessenbekundung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, um Anwaltskanzleien sowie auch Einzelanwälte zu identifizieren, die künftig rechtliche Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Parlaments nach deutschem Recht übernehmen könnten.
Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (STAR) wird bereits seit 1993 in regelmäßigen Abständen im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer durch das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt. Ziel der empirischen Erhebung ist es, die berufliche und wirtschaftliche Lage in der deutschen Anwaltschaft zu ergründen und neue Entwicklungen zu erkennen. Im jährlichen Wechsel werden dabei Daten zur wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft und Einschätzungen zu aktuellen beruflichen Themen erhoben.
Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist im Jahr 2025 erneut gesunken. Das zeigen von der BRAK veröffentlichte Statistiken. Die Zahlen beruhen auf den Rückmeldungen der Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Das BIBB berücksichtigt dabei die Ausbildungsverträge, die in der Zeit vom 1.10. des Vorjahres bis zum 30.9. des Erhebungsjahres neu abgeschlossen wurden und die am 30.9. auch noch bestanden haben.
Im Oktober 2025 entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), dass die bisher geltende Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare verfassungswidrig ist. Es ordnete eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2026 an, in der die bisherige Regelung weiterhin gilt.
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