Die parlamentarische Versammlung des Europarats hat im vergangenen Jahr ein Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs verabschiedet. Es soll Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte besser vor Angriffen, Einschüchterung und staatlicher Repression schützen. Deutschland hat die Konvention am 26.1.2026 durch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig in Straßburg unterzeichnet – die Ratifizierung steht jedoch weiterhin aus.
In ihrer 5. Sitzung der 8. Legislaturperiode hat das Anwaltsparlament am 1.6.2026 mehrere Änderungen der Fachanwaltsordnung beschlossen. Im Mittelpunkt standen Anpassungen bei den Fachanwaltschaften für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht. Die Ausschüsse berichteten außerdem über laufende Arbeiten zu Kanzleipflicht, Interessenkollisionen, Fortbildungspflicht, Verschwiegenheit, Datenschutz und Künstlicher Intelligenz.
Es ereignen sich leider immer häufiger Vorfälle, in denen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit bedrohlichem und aggressivem Verhalten ausgesetzt sind. In einer Umfrage des Rates der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) gaben 64,36 % der befragten Anwältinnen und Anwälte an, in den letzten zwei Jahren mindestens einmal Opfer von verbal aggressivem Verhalten geworden zu sein. Ein Achtel berichtet sogar von physischen Übergriffen.
Im Fachanwaltsausschuss Medizinrecht ist das Amt eines ordentlichen Mitglieds zum 01.01.2027 vakant. Kolleginnen und Kollegen, die die Fachanwaltsbezeichnung für das Medizinrecht führen und bereit sind, im Ausschuss mitzuwirken, werden gebeten, sich bis zum 27. Juli 2026 bei der Kammergeschäftsstelle schriftlich zu melden.
Seit 1993 werden durch das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer regelmäßig Erhebungen zur Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft (STAR) durchgeführt.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm sucht engagierte Kolleginnen und Kollegen, die als Dozent tätig werden möchten.
Haben Sie Freude an der Ausbildung des juristischen Nachwuchses? Möchten Sie Ihre Praxiserfahrung weitergeben und junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf ihrem Weg begleiten? Dann bringen Sie sich als Dozent im Einführungslehrgang oder als anwaltlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter ein!
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