Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Hamm besteht aus dem Präsidenten, einer Vizepräsidentin, einem Vizepräsidenten, einer Schriftführerin und dem Schatzmeister. Es wird alle zwei Jahre aus der Mitte des Vorstands gewählt.
Das Präsidium erledigt die Geschäfte des Vorstands, die ihm durch die Bundesrechtsanwaltsordnung oder durch Beschluss des Vorstands übertragen werden.
Der Präsident vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich und vermittelt den geschäftlichen Verkehr der Kammer und des Vorstandes. Er ist der Repräsentant der Kammer.