Die Landesregierung hat per Kabinettsbeschluss vom 25. Juni 2025 einen ergebnisoffenen Beteiligungs- und Beratungsprozess zu einer umfassenden Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Alle am Arbeitsgerichtsverfahren beteiligten Gruppen, etwa die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Anwalt- und insbesondere die Fachanwaltschaft, die Mitarbeitenden und Gremien sowie die Träger der Kommunalverwaltung sollen insoweit einbezogen werden. Das dazu formulierte Eckpunktepapier, welches wir Ihnen anliegend gerne zugänglich machen, ist am 30. Juni 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt worden.