Die Landesregierung hat per Kabinettsbeschluss vom 25. Juni 2025 einen ergebnisoffenen Beteiligungs- und Beratungsprozess zu einer umfassenden Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht. Alle am Arbeitsgerichtsverfahren beteiligten Gruppen, etwa die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die Anwalt- und insbesondere die Fachanwaltschaft, die Mitarbeitenden und Gremien sowie die Träger der Kommunalverwaltung sollen insoweit einbezogen werden. Das dazu formulierte Eckpunktepapier, welches wir Ihnen anliegend gerne zugänglich machen, ist am 30. Juni 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Bei ihrem sechsten Digitalgipfel am 5.6.2025 befassten sich die Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder u.a. mit der Fortsetzung gemeinsamer Digitalisierungsprojekte im Rahmen eines neuen „Pakts für den Rechtsstaat“. Die in der vergangenen Legislaturperiode etablierte Kooperation zwischen Bund und Ländern bei der Digitalisierung der Justiz soll fortgeführt und systematisch ausgebaut werden. Der Bund stellt für die sog. Digitalsäule erneut finanzielle Mittel zur Verfügung. Damit sollen Digitalisierungsvorhaben gemeinsam umgesetzt werden, um die Funktionsfähigkeit der Justiz, den Zugang zum Recht und die Effizienz von Gerichten und Staatsanwaltschaften nachhaltig zu stärken.

Die US-Regierung ging in den vergangenen Monaten gegen mehrere Anwaltskanzleien mit sog. Executive Orders vor. Damit wurden den Kanzleien unter anderem Sicherheitsfreigaben entzogen sowie der Zugang zu Regierungsgebäuden und zu Regierungsaufträgen verwehrt. Um die damit verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen abzuwenden, schlossen einige der Kanzleien Vereinbarungen mit der Regierung, in denen sie sich u.a. verpflichteten, umfangreiche pro bono-Leistungen im Sinne der Regierung zu erbringen, ihre Diversity-Programme einzustellen oder andere Zugeständnisse zu machen.

In der vierten Sitzung ihrer 8. Legislaturperiode hat die Satzungsversammlung am 26.5.2025 in Berlin beschlossen, den Nachweiszeitraum für die praktischen Fälle, die zum Erlangen einer Fachanwaltsbezeichnung nötig sind (§ 5 I 1 Fachanwaltsordnung – FAO), von drei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern. Hintergrund ist, dass sich die dreijährige Frist in den vergangenen Jahren zu einer nur noch schwer überwindbaren Zugangsschranke entwickelt hat.

In seiner Sitzung am 25.11.2024 hat die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer einen neuen § 32 der Berufsordnung (BORA) beschlossen, die eine Richtschnur für das Ausscheiden von Anwältinnen und Anwälten aus einer Berufsausübungsgesellschaft liefert. Die Regelungen sollen ferner beim Ausscheiden von Scheingesellschaftern sowie größtenteils auch von angestellten Anwältinnen und Anwälten gelten.

Die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs wurde anlässlich des am 13. und 14.5.2025 in Luxemburg stattfindenden Außenministertreffens des Europarats zur Unterzeichnung aufgelegt. Das weltweit erste völkerrechtliche Übereinkommen, das darauf zielt, die anwaltliche Berufsausübung vor Belästigungen, Drohungen oder Angriffen oder Eingriffen in die Ausübung der beruflichen Pflichten zu schützen, nimmt damit einen weiteren wichtigen Schritt.

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg führt derzeit in Zusammenarbeit mit dem Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. eine Studie dazu durch, wie künstliche Intelligenz aktuell in Anwaltskanzleien genutzt wird und wie sie Arbeitsprozesse, Effizienz und die Rolle von Mitarbeitenden beeinflusst. Ergründet werden soll auch, welche Vorbehalte gegen KI-Tools bestehen, welche Chancen gesehen werden und wie Kanzleien sich am besten auf den Wandel vorbereiten können.

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