Das Bundesministerium der Justiz möchte die Berufsaufsicht der rechtsberatenden Berufe neu ordnen. Der Ende Oktober vorgelegte Referentenentwurf war lange erwartet worden, weil er eine Reihe praktischer Probleme adressiert, die nach dem geltenden Recht unter anderem im Bereich der Rechtsbehelfe gegen die verschiedenen Sanktionsinstrumente in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) bestehen.

Die elektronische Kommunikation mit Finanzbehörden könnte künftig für Anwaltschaft und Steuerberaterschaft eingeschränkt werden. Ein im Frühsommer veröffentlichter Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 sah vor, dass die rechts- und steuerberatenden Berufe nur noch über das System ELSTER bzw. die Schnittstelle ERiC mit der Finanzverwaltung kommunizieren dürfen. Die besonderen elektronischen Anwalts- und Steuerberaterpostfächer (beA bzw. beSt), deren Nutzung in gerichtlichen Verfahren verpflichtend ist, sollten ausgeschlossen werden. Als Begründung führte der Referentenentwurf u.a. an, die Kommunikationsangebote der Finanzbehörden trügen den Besonderheiten des steuerlichen Massenverfahrens am besten Rechnung, andere elektronische Kommunikation, insbesondere über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo; das Gegenstück zu beA und beSt), führe zu erhöhtem Verwaltungsaufwand; außerdem könnten in den Finanzbehörden nur wenige Mitarbeitende dieses Verfahren nutzen.

Die BRAK warnt vor der vermeintlichen Kanzlei „Rothschild & Partner“. Diese tritt im Internet unter der URL www.rothschild-kollegen.de mit einer gefälschten Kanzlei-Website auf. Dort präsentiert sie eine Reihe vermeintlicher „Experten“. Dabei werden Fotos und Namen realer Kolleginnen und Kollegen missbräuchlich verwendet – teils in korrekter Form, teils kombiniert mit anderen Namen oder Bildern. Diese Personen werden fälschlicherweise als vertretungsberechtigte Partnerinnen und Partner der angeblichen Kanzlei aufgeführt.

Bei den mündlichen Verhandlungen des 12. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis, die vom 9.-12.10. an der Leibniz Universität Hannover stattfanden, errang das Team 1 der Universität Hamburg den Preis der BRAK für den besten Klageschriftsatz. Das Team 3 der Bucerius Law School gewann den Preis des Deutschen Anwaltvereins für die beste Beklagtenschrift. Den Hans Soldan Preis für die beste mündliche Leistung erkämpfte sich das Team 2 der Universität Leipzig, das sich in einem knappen Finale gegen das Team 1 der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg durchsetzte. Die besten Einzelleistungen bei den mündlichen Verhandlungen kamen von der Universität Erlangen-Nürnberg: Simon Clausen siegte in dieser Wertung mit neuer Rekordpunktzahl, gefolgt von Rosalie Späth; den 3. Platz teilten sich Julius Brüning (Leipzig), Philipp Schnapp (Erlangen-Nürnberg) und Felix Tietze (FU Berlin).

Schleswig-Holstein hat wegen seiner angespannten Haushaltslage angekündigt, die Zahl der Amtsgerichte im Land zu reduzieren und die Arbeits- und Sozialgerichte am Standort Neumünster zu konzentrieren. Damit würden nicht nur die Richterschaft und die Beschäftigten der Justiz, sondern auch die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger und ihre Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erheblich weitere Wege zu Gericht auf sich nehmen müssen. Gegen die Pläne hatten unter anderem Richterschaft, Anwaltsorganisationen und Sozialverbände massiv protestiert.

Aktuell läuft die Konjunkturumfrage Herbst 2024 in den Freien Berufen, die das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg im Auftrag des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) turnusgemäß durchführt.

Diesmal dreht sich die Befragung neben den konjunkturellen Entwicklungen in den Freien Berufen um das Thema „Freiberufliche Werte und gesamtgesellschaftlicher Auftrag der freiberuflichen Tätigkeit“.

Eine formularmäßig getroffene anwaltliche Zeithonorarabrede ist auch im Rechtsverkehr mit Verbrauchern nicht allein deshalb unwirksam, weil der Rechtsanwalt weder dem Mandanten vor Vertragsschluss zur Abschätzung der Größenordnung der Gesamtvergütung geeignete Informationen erteilt noch sich dazu verpflichtet hat, ihm während des laufenden Mandats in angemessenen Zeitabständen Zwischenrechnungen zu erteilen oder Aufstellungen zu übermitteln, welche die bis dahin aufgewandte Bearbeitungszeit ausweisen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Verfahren entschieden. Zudem hat er klargestellt, dass sich die Honoraransprüche eines Rechtsanwalts nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) richten, wenn eine formularmäßig getroffene anwaltliche Vergütungsvereinbarung aus AGB-rechtlichen Gründen insgesamt unwirksam ist.

Mit dem Ende Juli beschlossenen Regierungsentwurf für das Steuerfortentwicklungsgesetz sollen primär Entlastungen für Familien mit Kindern und Anpassungen bei Einkommensteuertarifen und Grundfreibetrag umgesetzt werden. Der Entwurf enthält jedoch auch eine neue Meldepflicht für sog. innerstaatliche Steuergestaltungen.

Die vorgesehenen Regelungen entsprechen weitgehend dem, was schon im Entwurf für das umstrittene Wachstumschancengesetz enthalten war. Die BRAK hatte die Meldepflicht als höchst problematisch in Bezug auf die anwaltliche Verschwiegenheit kritisiert. Im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wurde die Regelung schließlich aus dem Entwurf gestrichen.

Schleswig-Holstein hat eine umfassende Strukturreform seiner Justiz angekündigt: Die Zahl der Amtsgerichte soll reduziert werden, zudem sollen die bislang elf Arbeits- und Sozialgerichte an einem einzigen Standort konzentriert werden. Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage des Landes. Weder die Richterschaft noch die Anwaltschaft wurden vor dem Beschluss der Landesregierung in die Überlegungen einbezogen.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ermöglicht es, Nachrichten an Gerichte mit verschiedenen Sendungsprioritäten zu versehen, unter anderem mit der Priorität „eilt“ sowie „Bereitschaftsdienst“. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat darauf hingewiesen, dass es durch eine unzutreffende Nutzung dieser Sendungsprioritäten durch Anwältinnen und Anwälte zu erheblichen Problemen für die Amtsgerichte kommt.

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