Die Rechtsanwaltskammer Hamm ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Zusammenschluss aller im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm zugelassenen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Berufsausübungsgesellschaften. Sie ist deren Selbstverwaltungskörperschaft, Dienstleisterin und Interessenvertreterin. Mit rund 13.600 Mitgliedern gehört die Rechtsanwaltskammer Hamm zu den fünf größten Rechtsanwaltskammern in Deutschland.

Ab dem 1. Januar 2026 kann Eilrechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg an dienstfreien Werktagen nur noch nach telefonischer Ankündigung in der Zeit von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr gewährt werden. Weitergehende Informationen hierzu sind auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Arnsberg veröffentlicht. Anträge auf Gewährung einstweiligen oder vorläufigen Rechtsschutzes müssen dabei nach wie vor in prozessual zulässiger Form angebracht werden.

Wir haben ein Kammerportal eingerichtet, das Ihnen ab sofort die Möglichkeit bietet, Ihre persönlichen Daten im Blick zu behalten und zu verwalten.

Über das Kammerportal ist es nunmehr unkompliziert möglich, Datenänderungen bei der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen, wie z.B. die Änderung von Adressdaten, der E-Mail-Adresse oder Telekommunikationsdaten. Ebenfalls ist die Eintragung zur Übernahme von Pflichtverteidigungen über das Portal möglich.

In einer von der Bundessteuerberaterkammer initiierten gemeinsamen Erklärung wendet sich die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit anderen wichtigen Organisationen der freien Berufe gegen die zunehmenden Aktivitäten finanzstarker, internationaler Finanzinvestoren. Sie fordern die Bundesregierung auf, das Fremdbesitzverbot spürbar zu stärken.

Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) müssten Banken anwaltliche Sammelanderkonten eigentlich als meldepflichtig behandeln, d.h. sie müssten nach dem europäischen Common Reporting Standard (CRS) bestimmte Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.

Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende klettert erneut nach oben. Für Ausbildungsverhältnisse, die zwischen dem 1.1. und 31.12.2026 starten, gelten ab dem neuen Jahr höhere Untergrenzen. Das betrifft auch künftige Rechtsanwalts- sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, für die zusätzlich die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammern Orientierung bieten.

Die Rechtsanwaltskammer Hamm bietet seit Kurzem das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ an. Mit dem Siegel können Kanzleien sich als „ausgezeichnete Ausbildungskanzlei“ für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte sichtbar machen. Das Qualitätssiegel „ReFa-geprüft“ zeichnet gute Arbeitgeberkanzleien aus. Die beiden Siegel sollen die Sichtbarkeit von guten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen erhöhen und dazu beitragen, Arbeitsbedingungen sowohl in der Ausbildung als auch im späteren Berufsalltag nachhaltig zum Guten verändern.

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