beA-Gesellschaftspostfach – BRAK empfiehlt qualifizierte elektronische Signatur
Die Frage, ob auch bei beA-Nachrichten von Berufsausübungsgesellschaften (BAG) Personenidentität zwischen Signatur und Versand erforderlich ist, bleibt bislang ungeklärt. Laut aktuellem BGH-Beschluss vom 16.9.2025 (VIII ZB 25/25) muss bei einer Einreichung über das Gesellschaftspostfach einer Berufsausübungsgesellschaft nicht zwingend der einfach signierende Anwalt auch der versendende VHN-Berechtigte sein – anders als bei Einreichungen über das persönliche Anwaltspostfach.