Neue Zuständigkeitskonzentrationen am LG Bonn, LG Dortmund und am AG Dortmund
Mit Schreiben vom 17.12.2025 informierte das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen über die Schaffung einer neuen Zuständigkeitskonzentration an den Landgerichten Bonn und Dortmund sowie am Amtsgericht Dortmund gem. der Dritten Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung (JuZuVO).