Das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs soll primär Entlastungen für Familien mit Kindern und Anpassungen bei der Einkommensteuer bringen. Der Gesetzentwurf enthielt jedoch auch eine neue Mitteilungspflicht für sog. innerstaatliche Steuergestaltungen, die von rechtlichen und steuerlichen Beraterinnen und Beratern zu erfüllen sein sollte.

Eine derartige Meldepflicht wird von den Spitzenverbänden der rechts- und steuerberatenden Berufe seit Langem scharf kritisiert. Sie sehen das Mandatsgeheimnis gefährdet, das auch nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs besonders geschützt ist.

Die Einführung einer solchen Pflicht war zuletzt im Rahmen des Wachstumschancengesetzes gescheitert. Für Empörung sorgte daher, dass die Mitteilungspflicht im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes wieder enthalten war, ohne dass sich an den zugrundeliegenden Umständen etwas geändert hatte. Hiergegen protestierte die BRAK in einer gemeinsamen Erklärung mit zahlreichen Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft.

Nach dem Bruch der Regierungskoalition zählte das Steuerfortentwicklungsgesetz zu den wenigen Vorhaben, die vor dem vorgezogenen Ende der Legislaturperiode noch abgeschlossen werden sollten. Aufgrund der Dringlichkeit der Lage forderten BRAK und Bundessteuerberaterkammer (BStBK) nochmals in einer gemeinsamen Erklärung die Streichung der Mitteilungspflicht aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz und den dauerhaften Verzicht auf die Einführung einer solchen Pflicht.

Der Finanzausschuss des Bundestages hat daraufhin am 18.12.2024 die geplanten Mitteilungspflichten in der Abgabenordnung (AO) erfreulicherweise gestrichen. Der Bundestag hat das Steuerfortentwicklungsgesetz am 19.12.2024 ohne die Änderungen in der AO verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 20.12.2024 zugestimmt. Das Gesetz wurde am 30.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Weiterführende Links:
Steuerfortentwicklungsgesetz (BGBl. 2024 I Nr. 449 v. 30.12.2024) 
Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestags-Finanzausschusses