Zum Jahresbeginn 2025 ist das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts  in Kraft getreten. Damit sollen die Anforderungen an die Postzustellung an moderne Kommunikationsgewohnheiten angepasst werden.  Eine zentrale Neuerung betrifft die Laufzeiten von Standardbriefen. Seit dem 1.1.2025 werden Briefe in der Regel innerhalb von drei bis vier Werktagen zugestellt. Bislang galt eine Zustellfrist von ein bis zwei Werktagen. Die Post verpflichtet sich, 95 % aller Briefe innerhalb von drei Tagen und 99 % innerhalb von vier Tagen zuzustellen. Diese Verlängerung soll nicht nur Betriebsabläufe effizienter gestalten, sondern auch Kosten und Umweltbelastungen reduzieren – etwa durch den Verzicht auf Luftposttransporte innerhalb Deutschlands.

Auswirkungen

Die neuen Postlaufzeiten haben Konsequenzen für gesetzliche Zustellungs- und Bekanntgabefiktionen – und damit auch für den Beginn von Widerspruchs- und Klagefristen. Bisher galten Verwaltungsakte und gerichtliche Entscheidungen als am dritten Werktag nach Aufgabe zur Post als bekannt gemacht bzw. zugestellt. Diese Frist wird ab dem 1.1.2025 auf den vierten Werktag verlängert. Mit dem Postmodernisierungsgesetz wurden daher die entsprechenden Regelungen für Verwaltungsverfahren u.a. im VwVfG und dem VwZG sowie für gerichtliche Verfahren in der ZPO, dem FamFG, der VwGO und der FGO angepasst. Ebenso wurden verschiedene kosten- und gebührenrechtliche Regelungen –u.a. im RVG, GKG, FamGKG, GNotKG und JVEG – entsprechend angepasst. Ferner wurde die Änderung auch der Abgabenordnung, Insolvenzordnung und weiteren Gebieten umgesetzt.

Neben den verlängerten Postlaufzeiten wurde zudem zum 1.1.2025 das Porto des Standardbriefs um 10 Cent auf 0,95 Euro erhöht; besonders eilige Sendungen können gegen Aufpreis schneller versendet werden. Außerdem wurde eine Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete (über 20 kg) eingeführt. Ferner erhält die Bundesnetzagentur erweiterte Befugnisse zur Überwachung der Postdienstleister. Mit der Postreform soll außerdem  der Ausbau von Brief- und Paketautomaten vorangetrieben werden, um die postalische Grundversorgung flächendeckend sicherzustellen.


Weiterführende Links:
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts , BGBl. 2024 I Nr. 236 v. 18.7.2024 
Information der Bundesregierung zum Postgesetz