Am 1. September 2009 ist die Regelung über die gerichtsnahe Mediation gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) in Kraft getreten. Nach § 135 Abs. 1 S. 1 FamFG kann das Gericht in Scheidungssachen und Folgesachen anordnen, dass „die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder eine sonstige Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung anhängiger Folgesachen bei einer vom Gericht benannten Person oder Stelle teilnehmen und eine Bestätigung hierüber vorlegen.“
Durch diese Regelung sollen die Parteien in familiengerichtlichen Verfahren die Möglichkeiten der Mediation kennenlernen und hierdurch gegebenenfalls eine (weitere) gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.
Untenstehend finden Sie nach Landgerichtsbezirken geordnet, die Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein solches kostenloses Informationsgespräch auf Anordnung des Gerichts durchzuführen. Das Gespräch selbst ist keine Mediation. Es hat vielmehr zum Zweck, über Mediation und andere Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung aufzuklären.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in die Liste aufgenommen werden wollen, finden hier ein formalisiertes pdf Datenblatt (51 KB) zur Mitteilung der notwendigen Informationen an die Rechtsanwaltskammer.
pdf Landgericht Arnsberg (33 KB)
pdf Landgericht Bielefeld (64 KB)
pdf Landgericht Bochum (41 KB)
pdf Landgericht Detmold (27 KB)
pdf Landgericht Dortmund (51 KB)
pdf Landgericht Münster (62 KB)