Finanzielle Leistungen im Rahmen der Kinderbetreuung
Der Staat unterstützt Familien finanziell. Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Leistungen:
Kindergeld
Der Anspruch auf ein einkommensunabhängiges Kindergeld besteht bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Wenn sich Ihr Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als ausbildungs- bzw. arbeitssuchend gemeldet ist, bleibt der Kindergeldanspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen. Seit dem 01. Juli 2019 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 204 Euro monatlich. Für das dritte Kind erhalten Sie 210 Euro und ab dem vierten Kind gibt es 235 Euro. Zum 01.Januar 2021 erhöht sich das Kindergeld um 15 Euro. Statt des Kindergeldes können Eltern für Ihre Kinder Freibeträge bei der Einkommenssteuer erhalten. Die Prüfung, ob die Freibeträge oder das Kindergeld für die Eltern günstiger sind, erfolgt jedoch automatisch vom Finanzamt und muss nicht beantragt werden. Weitere Informationen zum Kindergeld erhalten Sie auf der Website der Arbeitsagentur oder in diesem Merkblatt.