Die Rechtsanwaltskammer Hamm ermöglicht ihren Mitgliedern die Nutzung der Vollmachtsdatenbank. Teilnehmende Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können mit der Vollmachtsdatenbank die Vollmachten ihrer Mandanten elektronisch verwalten und vereinfacht an die Finanzverwaltung übermitteln. Damit sind Sie als steuerlicher Berater in der Lage, die Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung bei der Finanzverwaltung über Ihre eingesetzte Einkommensteuersoftware abzurufen.

 

Allgemeine Informationen zur Vollmachtsdatenbank

Hintergrund für den Einsatz der Vollmachtsdatenbank ist die Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ (VaSt) durch die Finanzverwaltung im Rahmen des E-Governments. Steuerpflichtigen werden seit März 2014 ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten zur Übernahme in die Einkommensteuererklärung bereitgestellt:

  • Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber,
  • Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen,
  • Lohnersatzleistungen ab Veranlagungszeitraum 2014
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
  • bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup,
  • Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen.

 

Für den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten kann der Steuerpflichtige auch seinen steuerlichen Berater (Rechtsanwalt / Steuerberater Wirtschaftsprüfer / vereidigter Buchprüfer) bevollmächtigen. Der Datenabruf kann unter Einbindung der Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Hamm über die jeweils eingesetzte Software des Beraters sowie über das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Letzteres kann direkt im Wege des Einzelabrufes durchgeführt werden.

Für die Vollmachtsdatenbank benötigt der steuerliche Berater von seinem Mandanten die von der Finanzverwaltung standardisierte „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ (siehe Formular unter „Downloads“). Diese wird dann in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt und übermittelt. So erhält die Finanzverwaltung die Information, dass die Berechtigung zum Abruf der gespeicherten Steuerdaten des Mandanten vorliegt. Danach kann der Berater die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten schon während der Bearbeitung der Steuererklärung einsehen, überprüfen und seinen Mandanten über Abweichungen informieren.

 

Zugang zur Vollmachtsdatenbank

Sollten Sie als Berufsträger mit Mehrfachqualifikation (StB/WP/vBP/) die Vollmachtsdatenbank bereits nutzen, überlegen Sie bitte, ob Sie darüber hinaus einen Zugang zur Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Hamm benötigen. Dieses wird nur in Einzelfällen mit einem Zusatznutzen verbunden sein.


Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren.
Sofern Sie DATEV-Mitglied sind, können Sie eine ggf. bereits vorhandene DATEV-SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) verwenden.
Andernfalls benötigen Sie unsere VDB-Zugangskarte mit SmartCard-Funktion, die Sie bei der Rechtsanwaltskammer Hamm bestellen können. Bitte verwenden Sie dafür das unter „Downloads“ eingestellte Formular.

 

Weiterführende Informationen zur Vollmachtsdatenbank

 

Hilfe zur Vollmachtsdatenbank

Bei Fragen oder Schwierigkeiten nutzen Sie das DATEV Hilfe-Center im Internet unter http://www.datev.de/hilfe.

Die Leistungsbeschreibung für den Service für die Nutzer der DATEV Vollmachtsdatenbank und die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Die Buchung eines verbindlichen Rückruftermins ist unter den folgenden Link möglich www.terminland.de/vollmachtsdatenbank.

Weitere Informationen zum Terminservice finden Sie auch im DATEV Hilfe-Center im Hilfe-Dokument Serviceangebot Terminservice Vollmachtsdatenbank für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer (Dok.-Nr.: 1029004) oder unter diesem Link: https://apps.datev.de/help-center/documents/1029004.

 

Gebühren zur Vollmachtsdatenbank

Gebühren der Rechtsanwaltskammer Hamm

Die Rechtsanwaltskammer Hamm erhebt für die Ausstellung bzw. Registrierung eines Zugangsmediums (Erstkarte) derzeit keine Gebühren.

Die Ausstellung einer Zweitkarte erfolgt gegen Kostenerstattung.
 

Gebühren der DATEV eG

Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird über die Vollmachten abgerechnet.  Pro erfasster Vollmacht und Kalenderjahr stellt die DATEV 0,60 € netto in Rechnung.

 

Downloads und Links zur Vollmachtsdatenbank

 

Mandantenvollmacht

 

Zugangsmedium beantragen und identifizieren

 

Technische Anforderungen

 

Für die Nutzung registrieren

DATEV-Zugang zur Registrierung

 

Vollmachtsdatenbank verwenden

 

Weitere Unterstützung zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank und zum Kammermitgliedsausweis finden Sie unter: