Die Rechtsanwaltskammer Hamm ermöglicht ihren Mitgliedern die Nutzung der Vollmachtsdatenbank. Teilnehmende Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können mit der Vollmachtsdatenbank die Vollmachten ihrer Mandanten elektronisch verwalten und vereinfacht an die Finanzverwaltung übermitteln. Damit sind Sie als steuerlicher Berater in der Lage, die Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung bei der Finanzverwaltung über Ihre eingesetzte Einkommensteuersoftware abzurufen.
Allgemeine Informationen zur Vollmachtsdatenbank
Hintergrund für den Einsatz der Vollmachtsdatenbank ist die Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ (VaSt) durch die Finanzverwaltung im Rahmen des E-Governments. Steuerpflichtigen werden seit März 2014 ihre bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten zur Übernahme in die Einkommensteuererklärung bereitgestellt:
- Lohnsteuerdaten vom Arbeitgeber,
- Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen,
- Lohnersatzleistungen ab Veranlagungszeitraum 2014
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
- bestimmte Vorsorgeaufwendungen wie Riester und Rürup,
- Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen.
Für den Abruf der bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten kann der Steuerpflichtige auch seinen steuerlichen Berater (Rechtsanwalt / Steuerberater Wirtschaftsprüfer / vereidigter Buchprüfer) bevollmächtigen. Der Datenabruf kann unter Einbindung der Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Hamm über die jeweils eingesetzte Software des Beraters sowie über das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Letzteres kann direkt im Wege des Einzelabrufes durchgeführt werden.
Für die Vollmachtsdatenbank benötigt der steuerliche Berater von seinem Mandanten die von der Finanzverwaltung standardisierte „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ (siehe Formular unter „Downloads“). Diese wird dann in die Vollmachtsdatenbank eingepflegt und übermittelt. So erhält die Finanzverwaltung die Information, dass die Berechtigung zum Abruf der gespeicherten Steuerdaten des Mandanten vorliegt. Danach kann der Berater die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten schon während der Bearbeitung der Steuererklärung einsehen, überprüfen und seinen Mandanten über Abweichungen informieren.
Zugang zur Vollmachtsdatenbank
Sollten Sie als Berufsträger mit Mehrfachqualifikation (StB/WP/vBP/) die Vollmachtsdatenbank bereits nutzen, überlegen Sie bitte, ob Sie darüber hinaus einen Zugang zur Vollmachtsdatenbank der Rechtsanwaltskammer Hamm benötigen. Dieses wird nur in Einzelfällen mit einem Zusatznutzen verbunden sein.
Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren.
Sofern Sie DATEV-Mitglied sind, können Sie eine ggf. bereits vorhandene DATEV-SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) verwenden.
Andernfalls benötigen Sie unsere VDB-Zugangskarte mit SmartCard-Funktion, die Sie bei der Rechtsanwaltskammer Hamm bestellen können. Bitte verwenden Sie dafür das unter „Downloads“ eingestellte Formular.
Weiterführende Informationen zur Vollmachtsdatenbank
Hilfe zur Vollmachtsdatenbank
Bei Fragen oder Schwierigkeiten nutzen Sie das DATEV Hilfe-Center im Internet unter http://www.datev.de/hilfe.
Die Leistungsbeschreibung für den Service für die Nutzer der DATEV Vollmachtsdatenbank und die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Die Buchung eines verbindlichen Rückruftermins ist unter den folgenden Link möglich www.terminland.de/vollmachtsdatenbank.
Weitere Informationen zum Terminservice finden Sie auch im DATEV Hilfe-Center im Hilfe-Dokument Serviceangebot Terminservice Vollmachtsdatenbank für Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer (Dok.-Nr.: 1029004) oder unter diesem Link: https://apps.datev.de/help-center/documents/1029004.
Gebühren zur Vollmachtsdatenbank
Gebühren der Rechtsanwaltskammer Hamm
Die Rechtsanwaltskammer Hamm erhebt für die Ausstellung bzw. Registrierung eines Zugangsmediums (Erstkarte) derzeit keine Gebühren.
Die Ausstellung einer Zweitkarte erfolgt gegen Kostenerstattung.
Gebühren der DATEV eG
Die Nutzung der Vollmachtsdatenbank wird über die Vollmachten abgerechnet. Pro erfasster Vollmacht und Kalenderjahr stellt die DATEV 0,60 € netto in Rechnung.
Downloads und Links zur Vollmachtsdatenbank
Mandantenvollmacht
- pdf Standardisiertes Vollmachtsformular des Bundesfinanzministeriums (136 KB)
- pdf Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (292 KB)
Zugangsmedium beantragen und identifizieren
- pdf Bestellung einer VDB-Zugangskarte mit „SmartCard-Funktion“ (118 KB)
- pdf Registrierung der DATEV SmartCard für Berufsträger zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank (65 KB)
- Identifizierung DATEV SmartCard
- Überprüfung der Identifizierung der Karte (Verzeichnisabfrage)
Technische Anforderungen
- SmartCard-Lesegeräte
- DATEV Sicherheitspaket compact (kostenlos)
- Anleitung Inbetriebnahme VDB-Zugangskarte
- DATEV-Servicevideo zu Inbetriebnahme der VDB-Zugangskarte
- Video zu DATEV Sicherheitspaket compact (Nicht-DATEV Kunden)
Für die Nutzung registrieren
DATEV-Zugang zur Registrierung
Vollmachtsdatenbank verwenden
- Zugang zur Vollmachtsdatenbank
- pdf Vollmacht Onlineanwendung Hilfe (3.32 MB)
- pdf Präsentation Vollmachtsdatenbank und Vorausgefüllte Steuererklärung (2.17 MB)
- pdf Formular Sperrung VDB-Zusatzkarte (38 KB)
- Hinweise bei Verlust oder Vergessen der PIN
- Demoversion zur Vollmachtsdatenbank
Weitere Unterstützung zur Nutzung der Vollmachtsdatenbank und zum Kammermitgliedsausweis finden Sie unter: