Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist künftig besser gegen einseitige politische Einflussnahmen geschützt. In der seit Anfang 2024 geführten Diskussion hierüber hatten die demokratischen Parteien im Bundestag gemeinsam ein gutes Konzept zur Stärkung des BVerfG erarbeitet. Nach dem Bruch der Regierungskoalition werden zahlreiche rechtspolitische Vorhaben nicht mehr umgesetzt. Zahlreiche juristische Verbände, darunter auch die BRAK, hatten in einer gemeinsamen Erklärung die Parteien aufgefordert, die Reform noch vor den angestrebten Neuwahlen zu beschließen.

Damit die wesentlichen Strukturmerkmale des BVerfG künftig im Grundgesetz – und damit nur noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit abänderbar – verankert sind, hatten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der fraktionslose Abgeordneten Stefan Seidler (Südschleswigscher Wählerverband) einen Gesetzentwurf eingebracht. Am 19.12.2024 nahm der Bundestag mit mehr als der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit den Gesetzentwurf an. In namentlicher Abstimmung stimmten 600 Abgeordnete dafür, 69 stimmten dagegen.

Um möglichen Blockaden bei der Wahl der Verfassungsrichterinnen und -richter zu begegnen, wurde zudem ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt. Auch hierzu brachten die genannten Fraktionen sowie der Abgeordnete Stefan Seidler einen Gesetzentwurf ein. Dieser wurde mit der Mehrheit von SPD, Union, Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der AfD angenommen.

Der Bundesrat stimmte den entsprechenden Grundgesetzänderungen am 20.12.2024 mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zu. Das Gesetz wurde am 30.12.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 31.12.2024 in Kraft getreten.

Die BRAK begrüßt ausdrücklich, dass die bessere Absicherung des BVerfG trotz des außerplanmäßig frühen Endes der Legislaturperiode gelungen ist. Sie betont, dass der Schutz des Rechtsstaats für die Anwaltschaft ein besonders wichtiges Anliegen ist. Die BRAK hatte sich in der Vergangenheit wiederholt, zuletzt im Rahmen der gemeinsamen Verbändeerklärung, für die Stärkung der Resilienz des BVerfG stark gemacht.


Weiterführende Links:
Presseerklärung Nr. 13/2024 
BGBl. 2024 I Nr. 440 v. 30.12.2024
Gesetzentwurf (Strukturmerkmale)
Gesetzentwurf (Ersatzwahlmechanismus) 
Details zur Abstimmung im Bundestag (s. Reiter „2./3. Lesung“) 
Bundesrats-Beschluss 
Gemeinsame Erklärung der juristischen Verbände v. 8.11.2024