Regierungsentwurf beschlossen: Zuständigkeitsstreitwerte der Amtsgerichte sollen auf 10.000 Euro erhöht werden
Der Streitwert, bis zu dem die Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig sind, soll von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro verdoppelt werden. Das sieht ein vom Bundeskabinett am 27.8.2025 beschlossener Gesetzentwurf vor. Daneben sollen bestimmte Streitigkeiten wie etwa Nachbarschaftsstreitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten zugewiesen werden, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten hingegen den Landgerichten.