Die vorbezeichnete Rechtsverordnung nebst Anlagen ist am 19.12.2024 im GV. NRW., S. 1144 verkündet worden und wird zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Die Rechtsverordnung führt in einer Justizzuständigkeitsverordnung die Zuständigkeitsregelungen aus 38 Rechtsverordnungen zusammen, von denen 35 aufgehoben und 3 geändert werden. Erfasst sind Regelungen zur Gerichtsverfassung sowie gerichtliche Zuständigkeitskonzentrationen und Aufgabenzuweisungen in der Zivilgerichtsbarkeit, in der Strafgerichtsbarkeit und für weitere der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesene Verfahren.
Die Zusammenführung der Regelungen gerichtlicher Zuständigkeiten in der Justizzuständigkeitsverordnung vereinfacht nicht nur ihre Pflege und Harmonisierung, sondern erleichtert insbesondere auch ihre Auffindbarkeit für Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender.