BSG: Auch als Geschäftsführer angestellte Anwälte sind sozialversicherungspflichtig
Wer als Anwalt als Geschäftsführer eines Unternehmens tätig ist, ist sozialversicherungspflichtig. Denn selbstständig tätig ist per se jeder Anwalt, sondern nur, wer über die Geschicke des Unternehmens bestimmen kann; ansonsten greift die Sozialversicherungspflicht, entschied das Bundessozialgericht kürzlich.