Die BRAK warnt vor zwei neuen, jüngst bekannt gewordenen Fällen, in denen die Identitäten von Anwälten bzw. Kanzleien vorgetäuscht werden. Diese Fake-Kanzleien bieten jeweils Güter aus (vermeintlichen) Insolvenzen zum Verkauf an.


Der erste Fall betrifft den tatsächlich existierenden Rechtsanwalt Jörg Reuffurth, Sechzigstr. 12 A, 50733 Köln und möglicherweise vermeintliche Mandantinnen und Mandanten bzw. Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner. Unter Verwendung seines Namens und seiner Umsatz-Steuer-ID-Nummer wurden unter der URL www.rechtsanwalt-reuffurth.de eine aufwändig gestaltete Website einer fingierten und angeblich auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei „Reuffurth – Rechtsanwalt für Insolvenzrecht“ betrieben. Diese URL wurde inzwischen deaktiviert. Die Fake-Kanzlei versandte E-Mails, in denen vermeintlich Gegenstände einer Insolvenzmasse aus dem Gastronomie-Bereich zum Kauf angeboten wurden. Dabei wurde ein gefälschter Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Köln verwendet.

Nachdem der betroffene Kollege die Sperrung der URL erwirken konnte, wird die Website nunmehr unter der in den USA neu registrierten URL www.rechtsanwalt-reuffurth.com weiterbetrieben. Zu erkennen ist die gefälschte Kanzlei an der verwendeten falschen Adresse Neusser Str. 2, 50670 Köln.

Im zweiten Fall ist die vermeintliche „Kanzlei Neustart“ ebenfalls mit dem (angeblichen) Verkauf von Insolvenzgütern in Erscheinung getreten. Die auf der aufwändig gestalteten Homepage https://neustart-law.de/ angegebenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind sämtlich nicht zur Anwaltschaft zugelassen; auch eine Berufsausübungsgemeinschaft mit der gewählten Bezeichnung „Kanzlei Neustart“ ist nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Das Büro firmiert unter der Anschrift Dircksenstr. 4 in 10179 Berlin. Dort befindet sich momentan keine Rechtsanwaltskanzlei.

Betroffene derartiger Schreiben sollten in jedem Fall die Echtheit der als Absender angegebenen Kanzleien sorgfältig prüfen. Anhand des Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnisses lässt sich tagesaktuell überprüfen, ob eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist und in welcher Kanzlei sie oder er tätig ist. Doch sogar diese Prüfung kann unzureichend sein – dies zeigt der eingangs erwähnte Fall, in dem sogar die Identität einer Anwältin gestohlen wurde.

Weiterführende Links:

Werbe-E-Mail „Kanzlei Reuffurth“

Gefälschter Beschluss des AG Köln

Werbe-E-Mail der „Kanzlei Neustart"

Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis