Schleswig-Holstein hat wegen seiner angespannten Haushaltslage angekündigt, die Zahl der Amtsgerichte im Land zu reduzieren und die Arbeits- und Sozialgerichte am Standort Neumünster zu konzentrieren. Damit würden nicht nur die Richterschaft und die Beschäftigten der Justiz, sondern auch die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger und ihre Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erheblich weitere Wege zu Gericht auf sich nehmen müssen. Gegen die Pläne hatten unter anderem Richterschaft, Anwaltsorganisationen und Sozialverbände massiv protestiert.


Anfang Oktober veröffentlichte der schleswig-holsteinische Landtag eine Online-Petition, die sich für den Erhalt des Zugangs zum Recht und die Sicherung der Arbeits- und Sozialgerichte in den Regionen in Schleswig-Holstein einsetzt. Darin wird unter anderem auf die negativen Folgen der geplanten Reform hingewiesen, insbesondere die weiteren Wege und höheren Zeitaufwände für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, behinderte Menschen, Zeugen und Sachverständige, aber auch die Anwaltschaft.

Kritisiert wird zudem, dass der Staat durch die Reform die Kosten für eine seiner Kernaufgaben faktisch auf Mitarbeitende, Anwaltschaft, Zeugen, Sachverständige, Klagende und Verfahrensbeteiligte verlagere. Außerdem werde der Zugang zum Recht durch ein örtlich weit entferntes Gericht massiv erschwert.

 

Weiterführende Links:

Presseerklärung Nr. 9/2024 v. 26.9.2024

Nachrichten aus Berlin 20/2024 v. 2.10.2024

Online-Petition