Strafprozess: Statement der BRAK zur erweiterten Unterbrechung von Hauptverhandlungen
Wegen der Corona-Beschränkungen wurden im März 2020 die Möglichkeiten erweitert, strafgerichtliche Hauptverhandlungen zu unterbrechen. Die Regelung war befristet und wurde mehrfach verlängert; sie lief Ende Juni aus. Eine Wiedereinführung bei erneutem Aufflammen der Pandemie sieht die BRAK kritisch.