Auch in Hessen werden mittlerweile durch die Justiz Akten über das Akteneinsichtsportal zu Verfügung gestellt.
Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat teilt mit, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das Akteneinsichtsportal mit ihrer SAFE-ID und den beA-Zugangsmitteln nutzen können. Gesonderte Zugangsdaten sind nicht mehr erforderlich.
Die IT-Stelle des Ministeriums hat angekündigt, die Anleitungen entsprechend anzupassen.