Regierungsfraktionen und CDU/CSU haben ihre Gespräche über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vor einer möglichen Aushöhlung durch extremistische politische Mehrheiten wieder aufgenommen. Die Regierungsparteien wollen die Regelungen zur Ausgestaltung des BVerfG im Grundgesetz verankern, die sich bislang nur in einem einfachen Gesetz, dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz, befinden. Zur Änderung des Grundgesetzes ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die Unionsfraktion hatte die Gespräche im Februar zunächst abgebrochen und damit Kritik unter anderen durch juristische Verbände ausgelöst.
Die Wiederaufnahme der Gespräche Ende März begrüßt die BRAK ausdrücklich. Aus ihrer Sicht muss es erklärtes Ziel sein, den Rechtsstaat zu stärken. Dabei müssen parteipolitische Interessen aus ihrer Sicht dringend außen vor bleiben; man müsse sich einer fachlichen und sachlichen Diskussion zuwenden.
Auch die Anwaltschaft sieht die BRAK in der Pflicht. Sie hat eine besondere Verantwortung, denn ihre Aufgabe ist es, unabhängig zu beraten und Zugang zum Recht zu ermöglichen, indem sie rechtliches Gehör verschaffen und Waffengleichheit vor Gericht herstellt. Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft ist unerlässlicher Teil des Rechtsstaates. Eine unabhängige Anwaltschaft allein garantiert indes nicht die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates, sofern die Unabhängigkeit der Justiz nicht ebenfalls sichergestellt und der Schutz des Justizsystems nicht hinreichend gewährleistet ist.
BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels betont angesichts dessen, man sei jederzeit bereit, sich in fachliche Diskussionen einzubringen, denn das Funktionieren unseres Rechtsstaates ist keine Selbstverständlichkeit.
Weiterführende Links:
Presseerklärung Nr. 3/2024
BRAK-AG Sicherung des Rechtsstaates