Seit 1.8.2022 regelt die Brüssel IIb-Verordnung die internationale Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung in internationalen Familiensachen, insbesondere auch bei internationalen Kindesentführungen. Was die neuen Regelungen für die Praxis bringen, erklärt die Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Familien- und Erbrecht, Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens, im aktuellen Libra Rechtsbriefing.

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