Die Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichtshöfe und der Oberverwaltungsgerichte sowie der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) haben beschlossen, den Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu überarbeiten. Hierzu haben sie im Juni 2023 eine Arbeitsgruppe unter Federführung des BVerwG eingerichtet. Zu dem von dieser sog. Streitwertkommission vorgelegten Entwurf für eine Überarbeitung des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat die BRAK auf Anfrage des BVerwG Stellung genommen.
Der Streitwertkatalog soll eine einheitliche Praxis der Streitwertfestsetzung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit erleichtern. Die BRAK hatte auch im Rahmen der letzten Überarbeitung des Streitwertkatalogs im Jahr 2011 Stellung genommen. Ihre damals geäußerten Anmerkungen sind nach wie vor aktuell.
In ihrer jetzigen Stellungnahme hält die BRAK aus Sicht der Anwaltschaft eine Aktualisierung des Streitwertkatalogs für dringend geboten. Dieser wurde zuletzt im Jahr 2013 angepasst. Eine Anhebung aller Streitwerte sei aufgrund der erheblichen Preissteigerungen in den letzten Jahren schon inflationsbedingt angezeigt.
Bei der Überarbeitung sollten aus Sicht der BRAK auch strukturelle Veränderungen überlegt werden. Zudem sollte überprüft werden, ob sich seit der Bekanntgabe des Streitwertkatalogs 2013 in der Streitwertrechtsprechung Änderungen ergeben haben, die eine Anpassung erforderlich machen.
Darüber hinaus fordert die BRAK eine Anpassung der Streitwerte an die realen wirtschaftlichen Gegebenheiten. Die Bearbeitung verwaltungsrechtlicher Mandate ist bedingt durch umfangreiche Akteneinsichten, notwendige Behördengänge sowie in vielen Fällen zeitintensive Ortstermine deutlich aufwändiger als bei vom Gegenstandswert vergleichbaren zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten. Für die beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind die Verfahren oftmals sehr arbeitsintensiv und eine ordnungsgemäße anwaltliche Begleitung zu den üblichen RVG-Sätzen ist faktisch nicht kostendeckend möglich.
Um derartige Erfahrungswerte von vornherein einfließen lassen zu können, fordert die BRAK, dass auch die Anwaltschaft in der Streitwertkommission vertreten ist.
Die BRAK gibt ferner eine Reihe von Einzelhinweisen zum Streitwertkatalog 2013. Anhand von Beispielen stellt sie dar, dass der Streitwertkatalog auch in struktureller Hinsicht überarbeitungsbedürftig ist. Sie fordert insbesondere, dass der Auffangstreitwert von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben werden sollte und dass alle Streitwerte unter Zugrundelegung dieses erhöhten Auffangstreitwerts linear angepasst werden. Ferner fordert sie die Einführung eines Mindeststreitwerts sowie den Ansatz des vollen anstelle eines lediglich reduzierten Gegenstandswerts in Eilverfahren. Zu den einzelnen Ziffern des Streitwertkatalogs 2013 macht die BRAK zum Teil konkrete Änderungsvorschläge.
Weiterführende Links:
Stellungnahme Nr. 58/2023
Stellungnahme Nr. 13/2011