In ihrer 8. und letzten Sitzung hat die 6. Satzungsversammlung unter anderem eine Änderung von § 2 BORA, der die anwaltliche Verschwiegenheit regelt, beschlossen. Im Hinblick auf die Risiken der elektronischen Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandat – z.B. per E-Mail – wurde in einem ergänzten Abs. 4 – nach gleichzeitiger Änderung der Reihenfolge der Absätze zukünftig Abs. 2 – festgelegt, dass die Nutzung eines elektronischen oder sonstigen Kommunikationsweges, der mit Risiken für die Vertraulichkeit dieser Kommunikation verbunden ist, jedenfalls dann erlaubt ist, wenn der Mandant ihr zustimmt.

Ihren ersten Auftritt vor dem Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am 25.9.2019 nahm die neue Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zum Anlass, einen Ausblick auf in nächster Zeit anstehende Gesetzesvorhaben zu geben.

Die Ende August vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Eckpunkte zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe beurteilt die BRAK differenziert.

Die STAR-Erhebung geht in die nächste Runde: Die BRAK hat das Institut für Freie Berufe (IFB) erneut mit der Durchführung des Statistischen Berichtssystems für Rechtsanwälte (STAR) beauftragt. STAR ist eine breit angelegte, repräsentative Untersuchung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der deutschen Anwaltschaft und wird seit 1993 regelmäßig durchgeführt.

Die BRAK hat kürzlich eine Statistik zur Bewegung der Mitgliederzahlen in den Jahren 2017 und 2018 (jeweils 1.1. bis 31.12.) veröffentlicht.

Zur Anwaltschaft neu zugelassen wurden im Bundesgebiet im Jahr 2017 insgesamt 4.684 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, davon 2.264 Rechtsanwälte und 2.420 Rechtsanwältinnen.

Das Institut für Freie Berufe (IFB) hat für den Bundesverband der Freien Berufe (BFB) im zweiten Quartal 2019 eine repräsentative Umfrage unter knapp 1.700 Freiberuflern zu „Gründungen und Nachfolgen“ durchgeführt.

Zu vier Referentenentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die sich mit der Einführung der elektronischen Akte im Strafverfahren befassen, hat die BRAK eine Stellungnahme abgegeben.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vorgelegt. Damit sollen die im Mai formulierten Eckpunkte der Bundesregierung umgesetzt werden. Ziel ist vor allem, das gerichtliche Strafverfahren zu beschleunigen und zu optimieren.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat einen Referentenentwurf zur Änderung von Fortbildungsprüfungsordnungen vorgelegt. Betroffen ist auch die Verordnung über die Prüfung zum Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“. Geändert wird u.a. die Bildung der Gesamtnote.

Die BRAK hat das Institut für Freie Berufe (IFB) mit der Durchführung der nächsten STAR-Erhebung beauftragt. Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) ist eine breit angelegte, repräsentative Untersuchung zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der deutschen Anwaltschaft. Sie wird seit 1983 regelmäßig durchgeführt. Mit der STAR-Erhebung 2020 sollen nun die Daten des Wirtschaftsjahres 2018 abgefragt werden.

Die tarifbegünstigte Besteuerung eines durch eine echte Realteilung einer Sozietät ausgelösten Aufgabegewinns gemäß § 34 II Nr. 1 EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die wesentlichen vermögensmäßigen Grundlagen seiner bisherigen freiberuflichen Tätigkeit aufgibt.

Die 7. Legislaturperiode der Satzungsversammlung hat am 1.7.2019 begonnen. Das neu gewählte „Parlament der Anwaltschaft“ wird für die kommenden vier Jahre aus insgesamt 118 Mitgliedern bestehen, von denen 91 stimmberechtigt sind.

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