Eins der umstrittensten Themen in der Diskussion um die Digitalisierung von Zivilverfahren ist der strukturierte Parteivortrag. BRAK-Schatzmeister Michael Then erläutert im Interview, welche Probleme dieser Vorschlag aus anwaltlicher Sicht mit sich bringt.



Das Parteivorbringen nach einer vorgegebenen Struktur in Verfahren einzubringen ist ein schon länger diskutierter Vorschlag im Rahmen der Digitalisierung des Zivilprozesses. Von Teilen der Justiz befürwortet, hat sich die Anwaltschaft dagegen gewandt. Im Interview erläutert BRAK-Schatzmeister Michael Then, weshalb ein nach strengen Vorgaben strukturierter Vortrag nicht nur für das Recht auf rechtliches Gehör problematisch ist und weshalb Anwältinnen und Anwälte ihre Schriftsätze eigenverantwortlich strukturieren können müssen. Then geht aber auch darauf ein, in welchen Arten von Verfahren aus seiner Sicht Digitalisierung und eine gewisse Form der Strukturierung vorteilhaft sein könnten – und unter welchen Voraussetzungen dies für die Anwaltschaft tragbar wäre.

Gegen die Einführung von strukturiertem Parteivortrag hat die BRAK sich unter anderem auch in ihrem Positionspapier „Digitales Rechtssystem – Forderungen und Vorschläge der Anwaltschaft“ gewandt.

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