Erforderlichkeit einer regelmäßigen linearen Erhöhung der anwaltlichen Vergütung Ein Schreiben des Präsidenten der BRAK vom 20.09.2022 an den Bundesminister der Justiz finden Sie hier: Vorheriger Beitrag: Ukrainische Anwaltschaft dankt für Unterstützung durch deutsche Anwält:innen Nächster Beitrag: BRAK-Hauptversammlung: Forderung nach Gebührenerhöhung und Diskussion um Digitalisierung