Bei ihrer 163. Hauptversammlung am 9.9.2022 in Stuttgart befassten sich die Kammerpräsidentinnen und -präsidenten unter anderem mit dem Austausch der beA-Karten und der Digitalisierung der Justiz. Die Hauptversammlung fordert eine substanzielle lineare Anpassung der Anwaltsgebühren.

Eine Fülle von Themen hatten die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern am 9.9.2022 anlässlich der 163. Hauptversammlung (HV) der Bundesrechtsanwaltskammer in Stuttgart zu diskutieren.

Auf der Tagesordnung stand unter anderem der aus technischen Gründen notwendig gewordene Austausch der beA-Karten durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (BNotK). Bei dessen Abwicklung hatten sich in den letzten Wochen sowohl beim Versand der Karten und PINs als auch hinsichtlich der Erreichbarkeit des Supports der BNotK Schwierigkeiten ergeben. BRAK-Vizepräsident Dr. Christian Lemke berichtete über die von BRAK und BNotK ergriffenen Maßnahmen, um den Austauschprozess zu verbessern. Dass diese Maßnahmen bereits erste Früchte getragen haben, bestätigte auch das Feedback aus der HV.

Die Digitalisierung der Justiz, die weniger schnell als erhofft voranschreitet, war ebenfalls Gegenstand der Tagesordnung; hierzu berichtete BRAK-Schatzmeister Michael Then. Wie sich die Überlegungen des BMJ zu gerichtlichen Onlineverfahren weiter entwickeln werden und wann die Veröffentlichung des zu erwartenden Referentenentwurfs zu § 128a ZPO erfolgt, wird die BRAK aufmerksam beobachten und sich mit höchster Priorität aktiv für die Interessen der Anwaltschaft einbringen.

Kontrovers diskutierte die HV außerdem über die im Herbst 2021 von der Justizministerkonferenz beschlossene Überprüfung der Zuständigkeitsstreitwerte. Eine Anpassung muss nach Auffassung der HV sorgfältig und mit klaren Zahlen durchdacht, mögliche Konsequenzen antizipiert und Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden. Denn die mit der Erhöhung der Zuständigkeitsstreitwerte einhergehende Entlastung der Landgerichte könne zugleich die Amtsgerichte übermäßig belasten. Und die auf den ersten Blick nur zahlenmäßige Änderung könne zu einer tiefgreifenden systemischen Änderung führen, die sich auch auf den Anwaltszwang auswirkt.

Einhellig waren die Kammerpräsidentinnen und -präsidenten der Meinung, dass die BRAK sich mit Nachdruck für eine substantielle lineare Anpassung der Anwaltsgebühren einsetzen soll. Dies sei angesichts der extrem steigenden Energiepreise einerseits und wegen der im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fehlenden Möglichkeit einer individuellen Preisanpassung andererseits dringend erforderlich, um den stetig wachsenden Kosten in den Kanzleien sowie der rasant steigenden Inflation etwas entgegenzusetzen. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels betonte, bereits bei der Gebührenreform 2021 habe die BRAK darauf aufmerksam gemacht, dass diese lediglich ein kleiner Schritt in die richtige Richtung gewesen sei und dass regelmäßige Anpassungen der Anwaltsgebühren notwendig seien. Das gelte nun angesichts von Inflation und Energiekrise mehr denn je.

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Hintergrund:

Die Hauptversammlung setzt sich aus den Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern zusammen. Sie ist das Hauptorgan der BRAK, fasst grundlegende Beschlüsse und wählt das Präsidium der BRAK (§§ 187 ff., 180 BRAO). Die Hauptversammlung findet halbjährlich in wechselnden Kammerbezirken statt. Die 163. Hauptversammlung richtete die Rechtsanwaltskammer Stuttgart aus.

Das Präsidium setzt die Beschlüsse der Hauptversammlung um und wird dabei von der Geschäftsführung sowie von den Fachausschüssen der BRAK unterstützt. Diese bereiten für das Präsidium Gutachten und Stellungnahmen insbesondere zu Gesetzgebungsvorhaben vor (vgl. § 177 V BRAO).