Die Bundesregierung will weiterhin ermöglichen, dass Strafverhandlungen pandemiebedingt länger unterbrochen werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf, mit dem die Ende Juni ausgelaufene Hemmungsregelung wieder eingeführt werden soll, befindet sich bereits im Ausschussverfahren.
Wegen der Corona-Pandemie waren im März 2020 die Möglichkeiten erweitert worden, strafgerichtliche Hauptverhandlungen zu unterbrechen, ohne dass die Verhandlung komplett neu begonnen werden muss. Dazu wurde die Hemmung der Unterbrechungfrist verlängert. Die Regelung lief nach mehrfacher Verlängerung Ende Juni 2022 aus. Eine nunmehr vorgelegte Formulierungshilfe der Regierungsfraktionen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 sieht eine erneute Änderung der Hemmungsregelung in § 10 StPO – und damit eine Wiedereinführung der verlängerten Hemmung – vor. Danach soll die Hemmung der Unterbrechungsfrist strafgerichtlicher Hauptverhandlungen zwei statt einen Monat dauern. Diese Regelung soll befristet bis zum 7.4.2023 gelten.
Die BRAK hatte sich bereits im Vorfeld kritisch zu einer Wiedereinführung der erweiterten Hemmung geäußert.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am 6.9.2022 in seine Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 eine entsprechende Regelung zur Wiedereinführung der erweiterten Hemmung aufgenommen.
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