Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) möchte den Streitwert, bis zu dem Amtsgerichte für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sind, von bisher 5.000 Euro auf 8.000 Euro anheben. Daneben will er weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte schaffen. Die Einzelheiten dazu hält ein Anfang März vom Bundesministerium der Justiz vorgelegter Referentenentwurf fest. Ziel ist es, die Amtsgerichte zu stärken, die Verfahren sinnvoller zwischen den Gerichten zu verteilen und die Spezialisierung in der Justiz auszubauen.

Der Zuständigkeitsstreitwert nach § 23 Nr. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt seit 30 Jahren unverändert. Mit der Anhebung soll die Geldwertentwicklung in diesem Zeitraum nachgezeichnet werden. Daneben soll die Neuregelung der Zuständigkeitsverteilung genutzt werden, um durch eine streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die Amts- und an die Landgerichte dem Spezialisierungsgedanken Rechnung zu tragen und eine effiziente Verfahrensführung zu unterstützen: So sollen nachbarrechtliche Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten hingegen streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen werden. Der Entwurf greift damit ein Anliegen der Justizministerinnen und Justizminister aller Länder auf, die diese in ihrer Frühjahrskonferenz 2023 formuliert hatten.

Daneben adressiert der Entwurf Probleme aus der gerichtlichen Praxis. Unter anderem können die Gerichte bislang Kostenentscheidungen nicht ändern, wenn sie durch eine nachträgliche Änderung des Streitwerts oder ein erfolgreiches Rechtsmittel unrichtig wurde. Für solche Fälle soll eine Korrekturmöglichkeit geschaffen werden. Auch hierbei handelt es sich um ein Anliegen der Landesjustizministerinnen und -minister.

Die BRAK lehnt das Vorhaben zwar nicht grundsätzlich ab, hat jedoch anlässlich eines früheren Vorschlags der Justizministerkonferenz auch Kritik geäußert. In ihrer damaligen Stellungnahme warnte sie vor einer Überlastung der Amtsgerichte. Umgekehrt seien bereits jetzt manche Landgerichte nicht voll ausgelastet. Man müsse daher das gesamte Bundesgebiet differenziert betrachten, insbesondere im Hinblick auf strukturschwächere Regionen. Die Umverlagerung von Verfahren auf die Amtsgerichte hätte auch Folgen für die richterliche Rechtsfortbildung durch die Oberlandesgerichte, bei denen ebenfalls rund 20 % der Fälle wegbrächen. Die Einrichtung von streitwertunabhängigen Spezialzuständigkeiten begrüßt die BRAK im Grundsatz, warnt jedoch zugleich vor einer Zersplitterung gerichtlicher Zuständigkeiten.


Weiterführende Links:
Referentenentwurf
Schreiben von BRAK-Vizepräsident Then v. 27.7.2023
Nachrichten aus Berlin 16/2023 v. 9.8.2023
Stellungnahme Nr. 47/2022
BRAK-News v. 19.3.2024