Haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits an der Vorstandswahl teilgenommen? Die Wahlfrist endet am 31.05.2024. Bei der Wahlbeteiligung gibt es, wie die aktuellen Zahlen zeigen, allerdings durchaus noch Luft nach oben.

Die Anwaltschaft steht, wie Sie wissen, vor großen Zukunftsaufgaben, die nur engagiert und gemeinsam zu bewältigen sind. Denken Sie etwa an die Digitalisierung des Rechtswesens oder die strukturellen Veränderungen, vor denen unser Berufsstand steht. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, benötigen wir eine starke Selbstverwaltung, die unsere Interessen gegenüber der Politik mit Nachdruck vertritt. Hierzu ist Ihre Unterstützung und Ihre Stimme gefragt.

Nehmen Sie deshalb, falls noch nicht geschehen, an der Vorstandswahl teil!

Auch in Hessen werden mittlerweile durch die Justiz Akten über das Akteneinsichtsportal zu Verfügung gestellt.

Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat teilt mit, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das Akteneinsichtsportal mit ihrer SAFE-ID und den beA-Zugangsmitteln nutzen können. Gesonderte Zugangsdaten sind nicht mehr erforderlich.
Die IT-Stelle des Ministeriums hat angekündigt, die Anleitungen entsprechend anzupassen.

Ein Schreiben, das ein Rechtsanwalt einem anderen Rechtsanwalt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sendet, ist dem Empfänger zugegangen, wenn es auf dem Server während seiner üblichen oder etwaig darüber hinaus nach außen bekannt gegebenen Büroöffnungszeiten abrufbereit steht. Wann eine automatische Benachrichtigungs-E-Mail über den Eingang der beA-Nachricht beim Empfänger eingeht, ist hingegen für den Zeitpunkt des Zugangs nicht relevant. Das entschied das OLG Hamm in einem jüngst veröffentlichten Urteil.

Um eine einheitliche Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte zu Streitwerten arbeitsgerichtlicher Verfahren zu gewährleisten, hat die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte im Jahr 2012 eine Streitwertkommission gebildet. Diese erarbeitete einen 2013 vorgelegten Katalog als Grundlage für eine möglichst einheitliche Wertrechtsprechung in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Streitwertkatalog bildet praktisch wichtige, typische Fallkonstellationen ab und macht hierzu Bewertungsvorschläge. Er ist als Angebot auf dem Weg zu einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung zu Streitwerten in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu verstehen, beansprucht jedoch keine Verbindlichkeit.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) möchte den Streitwert, bis zu dem Amtsgerichte für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sind, von bisher 5.000 Euro auf 8.000 Euro anheben. Daneben will er weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte schaffen. Die Einzelheiten dazu hält ein Anfang März vom Bundesministerium der Justiz vorgelegter Referentenentwurf fest. Ziel ist es, die Amtsgerichte zu stärken, die Verfahren sinnvoller zwischen den Gerichten zu verteilen und die Spezialisierung in der Justiz auszubauen.

Mit dem Mitte November vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten soll erreicht werden, dass Gerichte häufiger Videoverhandlungen durchführen. Der Bundesrat hat das Vorhaben in seiner Sitzung am 15.12.2023 in den Vermittlungsausschuss verwiesen, ebenso wie das umstrittene und ebenfalls Mitte November vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG).

Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist im Jahr 2023 erneut gesunken. Das zeigen von der BRAK veröffentlichte Statistiken. Die Zahlen beruhen auf den Rückmeldungen der Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Das BIBB berücksichtigt dabei die Ausbildungsverträge, die in der Zeit vom 1.10. des Vorjahres bis zum 30.9. des Erhebungsjahres neu abgeschlossen wurden und die am 30.9. auch noch bestanden haben.

Die Anwaltschaft ist dem Rechtsstaat auf besondere Weise verpflichtet. Als Organe der Rechtspflege sind wir berufen, unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat zu schützen und zu verteidigen. Anwältinnen und Anwälte, Richterinnen und Richter, Demokratinnen und Demokraten müssen aufstehen und ihre Stimme erheben: gegen Hass, Hetze und Rassismus und für unsere Demokratie, für unseren Rechtsstaat.

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