Digitalisierung im Strafprozess: Lob und Kritik der BRAK an geplanten Änderungen
Die Digitalisierung in der Justiz soll weiter vorangetrieben werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung vom März 2024 sieht dazu vor allem Änderungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung in allen Verfahrensordnungen vor.
In ihrer Stellungnahme zu dem Regierungsentwurf setzt die BRAK sich mit der geplanten Neuregelung des § 350 StPO, der die Möglichkeit von Verhandlungen per Videokonferenz in der Revisionsinstanz betrifft. Sie begrüßt ausdrücklich, dass die Rechte von inhaftierten Angeklagten gestärkt werden sollen, indem sie auf Antrag zwingend zu beteiligen sind, wenn das Gericht von ihrer Vorführung absieht.