Ein guter Tag für die Rechtsstaatlichkeit in Europa und der Welt: Am 12.3.2025 wurde die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs angenommen. Mit dem internationalen Abkommen sollen künftig anwaltliche Kernwerte und der Zugang zum Recht völkerrechtlich abgesichert werden.
Zuvor hatte es noch letzte Verhandlungen zu einzelnen Textpassagen gegeben. Mit dem finalen Text soll insbesondere die Unabhängigkeit der Anwaltschaft samt der anwaltlichen Selbstverwaltung garantiert sowie Schutz gegen Angriffe mit Bezug zur Berufsausübung gewährt werden. Dazu werden in der Konvention völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards festgelegt.
Die Konvention soll voraussichtlich am 13.5.2025 in Luxemburg feierlich von Staatenvertretern unterzeichnet werden. Die Ratifizierungsphase wird folgen. Grundsätzlich steht die Konvention unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen sämtlichen Staaten der Welt offen, erste Interessenbekundungen sind bereits erfolgt. Auch die Europäische Union kann unterzeichnen.
Weiterführende Links:
Presseerklärung des Europarats
Konventionstext (englisch)
Explanatory Report zur Konvention (englisch)
Erläuterungsblatt des CCBE (englisch)
Trierweiler/Boog, BRAK-Mitt. 2023, 70