Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag, den 31.01.2025, das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beschlossen. Mit diesem Gesetz wurden der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie der Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025 zusammengelegt und mit einem neuen Gesetzestitel versehen.

Neben der Anwaltschaft sollen auch Verfahrensbeistände, Betreuer, Vormünder, Verfahrenspfleger, Sprachmittler und Sachverständige eine höhere Vergütung erhalten. Im Gegenzug werden die Gerichtskosten angehoben.

Bei der Rechtsanwaltsvergütung ist eine Anpassung durch eine Kombination aus linearer Erhöhung der Gebühren und strukturellen Verbesserungen vorgesehen. Die Betragsrahmen- und Festgebühren sollen um 9 %, die Wertgebühren um 6 % steigen. Daneben werden insbesondere auch die Werte in Kindschaftssachen auf 5.000,00 € angehoben und die PKH-Gebühren weiter angeglichen.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung der Länder. Nun kommt es also auf den Bundesrat an.