Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern stimmten am 22.1.2025 erneut über eine BGH-Fachanwaltschaft ab. Diesmal allerdings mit anderem Ergebnis als noch anlässlich der Hauptversammlung in Chemnitz.
Am 20.9.2024 hatten sich die Rechtsanwaltskammern noch mit knapper Mehrheit für den Antrag der Rechtsanwaltskammer Berlin, demzufolge sich die BRAK für eine Reform einsetzen sollte, ausgesprochen, vgl. Nachrichten aus Berlin 20/2024 v. 2.10.2024. Wegen eines förmlichen Fehlers musste erneut abgestimmt werden.
In der heutigen Präsidentenkonferenz wurde der fehlerhafte Beschluss von den Präsidentinnen und Präsidenten einvernehmlich aufgehoben und nach sachlicher Diskussion erneut über den Vorschlag der Rechtsanwaltskammer Berlin abgestimmt. Für den Berliner Antrag stimmten 9 Kammern (39 gewichtete Stimmen) , 18 Kammern (55 gewichtete Stimmen) dagegen und eine Kammer (9 gewichtete Stimmen) enthielt sich. Der Antrag der Kammer Berlin wurde damit abgelehnt.