Für die seit Langem anstehende Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsvergütung liegt seit dem Sommer ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor; da sich das bisherige Bundeskabinett nicht einigen konnte, waren seitdem jedoch keine Fortschritte zu verzeichnen. Nach dem Bruch der Regierungskoalition Anfang November schien das Vorhaben weiterhin festzustecken.

Am 11.12.2024 beschloss das Bundeskabinett überraschend den Gesetzentwurf für das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 in Form einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, um den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen; dies geht auf die Initiative von Interims-Bundesjustizminister Volker Wissing zurück.

Vorgesehen ist danach, unverändert im Vergleich zum Referentenentwurf, dass Wertgebühren nach dem RVG um 6 % steigen, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. Neu aufgenommen wurde eine Anpassung der Vergütung der Verfahrensbeistände.

Der Ball liegt nun beim Deutschen Bundestag. Die BRAK hofft, dass sich das Parlament – im Sinne eines starken Rechtsstaates - der Dringlichkeit der Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung bewusst ist und den Gesetzentwurf schnellstmöglich behandelt.


Weiterführende Links:
Regierungsentwurf
Referentenentwurf
Nachrichten aus Berlin 13/2024 v. 26.6.2024 (zum Referentenentwurf)
Gemeinsame Stellungnahme von BRAK und DAV (zum Referentenentwurf) 
Nachrichten aus Berlin 14/2024 v. 10.7.2024 (zum Referentenentwurf) 
Wessels, BRAK-Mitt. 2024, 66
Amos, beck-aktuell v. 11.12.2024