Das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025) wurde am 7.4.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet
Das Gesetz tritt im Wesentlichen zum 1.6.2026 in Kraft. Der Teil, der die Rechtsanwaltsvergütung betrifft, tritt nach Art. 13 III KostBRÄG bereits am 1.6.2025 in Kraft.
Damit erhöhen sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren ab Juni. Wertgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) steigen um 6 %, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher werden angehoben, ebenso die Vergütung bei Vormundschaften und Betreuungen.
Weiterführende Links:
BGBl. 2025 I Nr. 109 v. 10.4.2025
Nachrichten aus Berlin 7/2025 v. 2.4.2025 (zum KostBRÄG)