Mit der im Oktober 2024 vom Bundestag beschlossenen Einführung von sog. Commercial Courts will die Bundesregierung den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Diese speziellen Spruchkörper sollen an Oberlandesgerichten bzw. Obersten Landesgerichten eingerichtet werden können. Sie sollen über Wirtschaftsstreitigkeiten mit Streitwerten von mehr als 500.000 Euro in englischer Sprache und mit angepassten Verfahrensregeln entscheiden können, sofern die Parteien sich auf die erstinstanzliche Anrufung des Commercial Courts geeinigt haben. Gegen Entscheidungen der Commercial Courts ist die Revision zum Bundesgerichtshof möglich.

Das Gesetz ist am 1.4.2025 in Kraft getreten.

Über die Einrichtung von englischsprachigen Kammern für internationale Handelssachen bzw. Commercial Courts war bereits seit dem Jahr 2010 diskutiert worden. Hintergrund ist, dass internationale Wirtschaftsstreitigkeiten häufig vor Schiedsgerichten oder im Ausland verhandelt werden. Dementsprechend beinhalteten auch verschiedene Reformvorschläge für die Zivilgerichtsbarkeit die Einführung von Commercial Courts. Auch die BRAK hatte sich für deren Einführung ausgesprochen. Mit dem nun in Kraft getretenen Gesetz wird ein Angebot in der deutschen Gerichtsbarkeit geschaffen.

Bereits seit Ende 2020 gibt es in Baden-Württemberg Commercial Courts als spezialisierte Kammern an den Landgerichten Mannheim und Stuttgart.


Weiterführende Links:
Justizstandort-Stärkungsgesetz (BGBl. 2024 I Nr. 302 v. 10.10.2024)
Ultsch, BRAK-Mitt. 2024, 249 (257 f.)
Stellungnahme Nr. 67/2023
Nachrichten aus Berlin: 2/2023 v. 25.01.2023 (Hintergrund zu Commercial Courts)
Nachrichten aus Berlin 18/2020 v. 21.10.2020 (zu den baden-württembergischen Commercial Courts)