Voraussichtlich ab Herbst 2025 wird die im besondere elektronischen Anwaltspostfach (beA) zur Ansteuerung der Kartenlesergeräte eingesetzte Standardsoftware das Kartenlesegerät cyberJack secoder der Firma REINER SCT nicht mehr unterstützen. Dies bedeutet, dass dieses Gerät dann für das Arbeiten im beA nicht mehr genutzt werden kann.
Grund für die Abkündigung ist, dass die Firma REINER SCT bereits vor einiger Zeit den Support für dieses Gerät eingestellt hat. Es wurde in der Einführungsphase des beA zwischen 2015 und 2017 hergestellt, seine Nutzung ist relativ weit verbreitet. Die neuesten Sicherheitsanforderungen lassen sich darauf jedoch nicht mehr abbilden. Dies trifft auch auf weitere ältere Kartenlesegeräte zu, die ebenfalls vom Hersteller abgekündigt wurden.
Bitte stellen Sie frühzeitig sicher, dass Sie über ein neueres Kartenlesegerät verfügen, über das Sie mit Ihrer beA-Karte weiterhin das beA-System nutzen können.
Details dazu, wie Sie erkennen, ob das von Ihnen genutzte Gerät betroffen ist, welche Geräte im beA-System unterstützt werden und was Sie bei Ihrer Entscheidung für ein alternatives Gerät berücksichtigen sollten, erfahren Sie in den Hinweisen des beA-Anwendersupports.
Sie können darüber hinaus auch ein Softwarezertifikat bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bestellen, über das Sie auch ohne Verwendung eines Kartenlesegeräts auf das beA-System und die mobile beA-App zugreifen können. Bitte beachten Sie aber, dass für einige Aktivitäten, z.B. die Erstregistrierung oder die Vergabe von Berechtigungen, die Anmeldung mittels einer beA-Karte erforderlich ist. Das Softwarezertifikat reicht hierzu nicht aus.
Weiterführende Links:
Hinweise des beA-Anwendersupports
Unterstützte Signaturkarten und Lesegeräte