Das Bundesministerium der Justiz hat insgesamt elf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof (BGH) neu zugelassen. Nur diese sind berechtigt, in zivilrechtlichen Revisionsverfahren vor dem BGH aufzutreten.

Die Zulassung erhielten:

  • Rechtsanwältin Dr. Ines Bodenstein, Stuttgart,
  • Rechtsanwalt Dr. Truls Hebrant, Berlin,
  • Rechtsanwalt Dr. Jochen Höger, Karlsruhe,
  • Rechtsanwalt Dr. Christoph Hugemann, Hamm,
  • Rechtsanwalt Dr. Maximilian Konrad, München,
  • Rechtsanwalt Dr. Maximilian Menn, Frankfurt am Main,
  • Rechtsanwältin Dr. Julia Nobbe, Mannheim,
  • Rechtsanwalt Arne Quast, Karlsruhe,
  • Rechtsanwalt Prof. Dr. Patrick Schmidt, Duisburg,
  • Rechtsanwalt Dr. Matthias Schröder, Stuttgart,
  • Rechtsanwältin Dr. Sophie Charlotte Thürk, Karlsruhe.

Als BGH-Anwältin oder BGH-Anwalt kann nur zugelassen werden, wer zuvor durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim BGH benannt wurde. Der Wahlausschuss besteht aus der Präsidentin und den Senatspräsidentinnen und -präsidenten der Zivilsenate des BGH sowie den Mitgliedern des Präsidiums der Bundesrechtsanwaltskammer und des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer beim BGH. Über den Zulassungsantrag entscheidet das Bundesministerium der Justiz.

Derzeit sind 35 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim BGH zugelassen; zu diesen kommen nun die elf Neuzugelassenen hinzu. Das letzte Wahlverfahren hatte zuvor im Jahr 2013 stattgefunden.


Weiterführende Links:
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums v. 7.4.2025
Rechtsanwaltskammer beim BGH