Die Konvention des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs wurde anlässlich des am 13. und 14.5.2025 in Luxemburg stattfindenden Außenministertreffens des Europarats zur Unterzeichnung aufgelegt. Das weltweit erste völkerrechtliche Übereinkommen, das darauf zielt, die anwaltliche Berufsausübung vor Belästigungen, Drohungen oder Angriffen oder Eingriffen in die Ausübung der beruflichen Pflichten zu schützen, nimmt damit einen weiteren wichtigen Schritt.

Die ersten dreizehn Staaten – Andorra, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, die Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen und Schweden – unterzeichneten den Konventionstext am 13.5.2025. Weitere vier Staaten – Belgien, Island, Moldau und das Vereinigte Königreich – unterzeichneten am 14.5.2025.

Die Unterzeichnung der Konvention bedeutet völkerrechtlich, dass die Staaten den Text als final anerkennen. Zusätzlich ist die Ratifikation erforderlich. Hierzu hinterlegt das Staatsoberhaupt eine von ihm unterzeichnete Vertragsurkunde und erklärt den Vertrag damit für seinen Staat endgültig für verbindlich.

Die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs sieht ein Quorum vor. Mindestens acht Staaten, darunter sechs Mitgliedstaaten des Europarats, müssen die Konvention ratifizieren, damit sie in Kraft treten kann. Die Einhaltung der Konvention wird sodann von einer Expertengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.

Die BRAK wird sich weiter dafür einsetzen, dass auch Deutschland die Konvention unterzeichnet und ratifiziert.


Weiterführende Links:
Presseinformation des Europarats v. 13.5.2025 (englisch)
Details zur Konvention (englisch) 
Übersicht über Unterschriften und Ratifikationsstand (englisch)
Nachrichten aus Brüssel 5/2025 v. 14.3.2025 (zur Annahme des Konventionstextes)